Mitwirkung zum Teilstrassenplan startet

Bütschwil-Ganterschwil legt den Teilstrassenplan für die geplante Überbauung der Raiffeisenbank vom 20. Oktober bis 3. November 2025 öffentlich auf.

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil informiert, beabsichtigt die Raiffeisenbank Bütschwil den Neubau von Mehrfamilienhäusern sowie des Bankgebäudes auf den Grundstücken Nrn. 141B, 1295B sowie 1037B.
Entlang der geplanten Überbauung der Raiffeisenbank ist ein Multifunktionsstreifen vorgesehen. Gestützt auf den Multifunktionsstreifen wurde ein Teilstrassenplan ausgearbeitet.
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (StrG) sorgt die für den Planerlass zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Einwände, sofern möglich, frühzeitig in die Planung einfliessen zu lassen. Die öffentliche Auflage folgt in einem weiteren Schritt, koordiniert mit dem Bauprojekt.
Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan zur Mitwirkung verabschiedet. Die entsprechenden Unterlagen liegen ab Montag, 20. Oktober, bis Montag, 3. November 2025, im Gemeindehaus zur Mitwirkung auf und können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.