Neckertal: Neues Parkplatzkonzept für Grossveranstaltungen
Toggenburg 13.02.2024 - 13:40
Wie die Gemeinde Neckertal berichtet, gilt das Parkplatzkonzept an grossen Veranstaltungen, wenn die befestigten Plätze im Dorf Necker nicht mehr ausreichen.
Der Gemeinderat erlässt für den Verkehrsdienst an Veranstaltungen Weisungen und Regeln.
Grundsätzlich schreibt die Kantonspolizei St.Gallen vor, dass Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen und Plätzen durch private Verkehrsdienste oder sonstige Organisationen einer Bewilligung der kantonalen Verkehrspolizei bedarf.
Dabei gilt auch ein privater Platz als öffentlich, wenn dieser für die Parkierung zur Verfügung gestellt wird.
Einhalten der Vorschriften
Die Kantonspolizei weist auch ganz klar auf den Versicherungsausschluss hin, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden.
Zulässiger Verkehrsdienst kann deshalb nur noch gemacht werden mit Polizei, Feuerwehr, Angehörige der Feuerwehr, wenn das Kommando dies bewilligt hat sowie mit Verkehrsdienstfirmen mit Bewilligung.
Die Feuerschutzkommission Neckertal hat für den Verkehrsdiensteinsatz Richtlinien erlassen.
Lokale und kleinregionale Veranstaltungen
Bei lokalen und kleinregionalen Veranstaltungen muss der Veranstalter für den Verkehrsdienst besorgt sein.
Es ist Pflicht des Veranstalters abzuklären, ob für die Veranstaltung genügend öffentliche Parkplätze vorhanden sind und ob ein Verkehrsdienst notwendig ist.
Die Kosten für einen allfälligen Verkehrsdienst und die Verpflegung des Verkehrspersonals muss der Veranstalter übernehmen.
Eingesetztes Verkehrsdienstpersonal muss die angegebenen Bedingungen erfüllen.
Grössere regionale Veranstaltungen
Bei grösseren regionalen Veranstaltungen ist die Feuerwehr auf Gesuch hin für die Verkehrssicherheit besorgt.
Die Kosten für einen allfälligen Verkehrsdienst und die Verpflegung des Verkehrspersonals muss der Veranstalter übernehmen.
Die Feuerwehr entscheidet, ob ein Einsatz notwendig ist oder ob das Aufstellen von Signalisationsmaterial ausreichend ist.
Grossanlässe wie Schweizer Meisterschaften
Bei Grossanlässen muss vorab der Ablauf des Anlasses mit dem ortszuständigen Verkehrsdienstchef der Feuerwehr besprochen werden, damit eine reibungslose Organisation des Verkehrsdienstes gewährleistet werden kann.
Es wird eine Dokumentation erstellt mit Ortsskizzen und Parkplätzen.
Die Kosten für einen allfälligen Verkehrsdienst und die Verpflegung des Verkehrspersonals muss der Veranstalter übernehmen.
Veranstalter regelt Parkplatzangebot
Die Zuständigkeit für die Reservation und Entschädigung von privaten Parkplätzen (zum Beispiel auf Wiesen) liegt beim Veranstalter.
Die Anfragen an die Landbesitzer und Pächter von benötigten Parkflächen sowie die Absprachen betreffend Entschädigung haben durch den Veranstalter zu erfolgen.
Gemeindebeitrag an Kosten des Verkehrsdienstes
Grundsätzlich sind die von der Feuerwehr in Rechnung gestellten Kosten für den Verkehrsdiensteinsatz durch den Veranstalter zu begleichen.
Die Veranstalter können unter nachfolgenden Bedingungen ein Gesuch um Mitfinanzierung an die Gemeinde Neckertal stellen.
Wenn eine grössere regionale Veranstaltung oder ein Grossanlass voraussichtlich auch von ortsfremden Besucher besucht wird, kann der Gemeinderat einen Beitrag an die Kosten des Verkehrsdienstes der Feuerwehr Neckertal gewähren.
Gesuche um einen Gemeindebeitrag
Für die Beurteilung eines Beitrages ist dem Gemeinderat mindestens sechs Wochen vor dem Anlass ein schriftliches Gesuch einzureichen.
Darin enthalten sein müssen die Jahresrechnung des organisierenden Vereines, eine Begründung, wieso ein Verkehrsdienst notwendig ist und ein Nachweis darüber, dass es sich um eine grössere regionale Veranstaltung oder um einen Grossanlass handelt.
Bei lokalen und kleinregionalen Anlässen ist es in der Regel nicht nötig, einen Verkehrsdienst aufzubauen, der Gemeinderat beteiligt sich deshalb nicht an allfälligen Verkehrsdienstkosten.
Gesuche für den Verkehrsdienst der Feuerwehr sind an die Feuerwehr zu richten. Das Gesuchsformular ist auf der Webseite der Gemeinde zu finden.