Toggenburg

Zweckverband beim Hallenbad unter Zeitdruck

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil

Toggenburg,

Seit acht Jahren ringen die Gemeinden um eine Einigung fürs Hallenbad Bütschwil. Bis Ende 2025 muss die neue Zweckverbandsvereinbarung stehen.

Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil.
Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitteilt, wurde vor rund acht Jahren durch den Zweckverband ein Sanierungs- und Erweiterungsprojekt zum in die Jahre gekommenen Hallenbad Bütschwil erarbeitet. Seither versuchen der Verwaltungsrat und die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden trotz Mediation, unzähligen Sitzungen und einem medialen Schlagabtausch erfolglos, eine Einigung in Bezug auf die neue Zweckverbandsvereinbarung inklusive Verteilschlüssel zu finden.

Bis zum Ende des Jahres 2025 muss auf ausdrückliche Forderung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht hin eine überarbeitete und unterzeichnete Zweckverbandsvereinbarung vorliegen.

Fortschritt beim Zweckverband, Vertrag bleibt Bedingung

Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil setzt sich seit langer Zeit intensiv für das Zustandekommen einer künftigen und sorgfältig ausgearbeiteten Zweckverbandsvereinbarung ein.

Er hat gegenüber dem Verwaltungsrat und der Delegiertenversammlung des Zweckverbands wiederholt betont, dass die aktualisierte Projektierung erst nach eingehender Prüfung der vertraglichen Zusammenarbeit und unter Vorbehalt einer unterzeichneten Zweckverbandsvereinbarung vorangetrieben werden soll.

Die Delegiertenversammlung des Zweckverbands hat am 30. Juni 2025 dem Projektierungskredit zugestimmt. Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil freut sich, dass ein Fortschritt im Projekt erzielt wurde.

Trotzdem will er mit seiner weiterhin bestehenden Forderung sicherstellen, dass alle Verbandsgemeinden der neuen Zweckverbandsvereinbarung endlich zustimmen und diese unterzeichnen.

Zeitdruck bei Zweckverbandsvereinbarung

Andernfalls werden wiederum hohe Kosten ausgelöst und dies ohne Klarheit, wie die zukünftige Zusammenarbeit unter den Zweckverbandsgemeinden erfolgen soll. Ohne eine unterzeichnete Vereinbarung bleibt es auch weiterhin nicht möglich, den jeweiligen Kredit bei der Bürgerschaft zu beantragen.

Es ist aus Sicht des Gemeinderates Bütschwil-Ganterschwil deshalb dringender denn je, dass endlich gemeinsam dasselbe Ziel verfolgt wird. Nur so kann erreicht werden, dass die überarbeitete und genehmigte Zweckverbandsvereinbarung bis Ende 2025 vorliegt.

Doch die Zeit rennt und rund acht Jahre sind genug. Deshalb fordert der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil von allen Zweckverbandsgemeinden eine sofortige Zustimmung zur überarbeiteten Vereinbarung. Für die Stärkung des Freizeitangebots im Toggenburg, für unsere Bevölkerung und speziell für unsere Kinder.

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