Absolutes Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet

Wegen grosser Waldbrandgefahr gilt in Landquart ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – auch feste Feuerstellen sind betroffen.

Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, hat das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Waldbrandgefahr auf dem Gemeindegebiet zurzeit als gross eingestuft. Fehlende Niederschläge lassen die Gefahr weiter ansteigen.
Gestützt auf Artikel 11 (erhöhte Feuergefahr) des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden erlässt die Gemeinde Landquart ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Im Wald und in Waldesnähe ist es verboten, Feuer zu entfachen.
Das Verbot gilt auch für festeingerichtete Feuerstellen im Wald und in Waldesnähe. Auf dem Sitzplatz oder Balkon im Siedlungsgebiet ist ein mit Gas betriebener Grill erlaubt.
Den Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Das absolute Feuerverbot gilt bis zum Widerruf.