Graubünden

    Jenins weist auf Pflicht zur Sauberhaltung der Strassen hin

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Landquart,

    Wie die Gemeinde Jenins meldet, müssen die Verursacher von Verunreinigungen infolge von Landwirtschaft und Rebbau selbst für die Säuberung der Strassen sorgen.

    Das Gemeindehaus in Jenins.
    Das Gemeindehaus in Jenins. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Infolge landwirtschaftlicher Bewirtschaftung können Strassen und Wege verunreinigt werden.

    Die Gemeinde Jenins macht darauf aufmerksam, dass diese durch den Verursacher umgehend zu reinigen sind.

    Diese Regel, welche im Polizeigesetz unter Artikel 35 zu finden ist, gilt für die Landwirtschaft wie auch für den Rebbau.

    Die Sauberhaltung ist Pflicht

    Kommt der Verursacher dieser Pflicht nicht nach, erfolgt nach vorangehender Androhung die Reinigung durch die Gemeinde unter Kostenfolge an den Verursacher.

    Der Gemeindevorstand wird in nächster Zeit vermehrt darauf achten, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.

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