Trimmis weist auf Hundesteuer und Anmeldung der Tiere hin

Nau.ch Lokal
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Landquart 07.04.2023 - 19:24

Wie die Gemeinde Trimmis angibt, sind neue Hunde innerhalb von zehn Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Die Leinenpflicht auf dem Gemeindegebiet ist zu beachten.

Das Dorfzentrum von Trimmis.
Das Dorfzentrum von Trimmis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Hunde sowie Junghunde, die im Laufe des Jahres in die Gemeinde eingeführt und gehalten werden sind der Gemeinde innert zehn Tagen zu melden. Die Hundesteuer ist pro rata zu entrichten.

Jegliche Änderungen wie Adresse, Verkauf, Tod eines Hundes sind der Gemeinde sowie der Datenbank AMICUS zu melden.

Die Registrierung als Neuhundehalter ist bei der Gemeinde vorzunehmen und die Registrierung der Hundedaten bei der Tierarztpraxis.

Ein Hundehalterwechsel ist neu über die Gemeinde vorzunehmen gegen vorweisen der Originaldokumente (Heimtierausweis und Impfbüchlein).

Hunde müssen an der Leine geführt werden

Es ist auf dem ganzen Gemeindegebiet Trimmis und Ortsteil Says untersagt, Hunde ohne Aufsicht frei laufen zu lassen.

Hunde sind ausserhalb gesicherter Bereiche im gesamtem Wohngebiet (mit Ausnahme des eigenen privaten Bereichs) und in den Wildruhezonen an der Leine zu führen.

Die Hundehalter stellen sicher, dass auch ausserhalb der erwähnten Gebiete Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden.

Die Gemeinde bittet auf Sauberkeit zu achten

Hundehalter stellen weiter sicher, dass ihre Hunde nicht in Brunnen baden.

Hundekot ist auf dem gesamten Gemeindegebiet (öffentlicher und privater Grund Dritter vor allem auch Wiesen, Weiden und an Feldwegen) unverzüglich gesetzeskonform zu entsorgen.

Fehlverhalten wird gemäss Ordnungsbussenliste der Gemeinde Trimmis geahndet.

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