Graubünden

    Untervaz erinnert an die Registrierungspflicht von Hunden

    Nau.ch Lokal
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    Landquart,

    Wie die Gemeinde Untervaz mitteilt, müssen sämtliche Mutationen wie Anmeldung, Besitzerwechsel, Adressänderungen und Ableben des Hundes gemeldet werden.

    Blick auf die Ortschaft Untervaz.
    Blick auf die Ortschaft Untervaz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Hundehalter, die bis anhin auf der Gemeindekanzlei registriert waren, erhalten automatisch im Frühjahr eine Rechnung für die Hundesteuer.

    Damit das Hunderegister nachgeführt werden kann, macht die Gemeinde die Hundehalter nochmals darauf aufmerksam, dass sämtliche Mutationen wie Anmeldung, Besitzerwechsel, Adressänderungen und Ableben des Hundes der Datenbank AMICUS sowie der Gemeindeverwaltung zu melden sind.

    Gemäss Steuergesetz ist für jeden über drei Monate alten Hund folgende Hundesteuer zu entrichten.

    Der Betrag für den ersten Hund beläuft sich auf 130 Franken. Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt müssen 260 Franken entrichtet werden.

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