Amtliche Pilzkontrolle in Bad Ragaz startet im Juli 2024

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Sarganserland 04.06.2024 - 11:45

Wie die Gemeinde Bad Ragaz mitteilt, wird die kostenlose Pilzkontrolle erstmals am 12. Juli 2024 im Gebäude «Adlerhorst» gegenüber dem Rathaus durchgeführt.

Der Rathausplatz in Bad Ragaz im Kanton St. Gallen.
Der Rathausplatz in Bad Ragaz im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Für die politischen Gemeinden Bad Ragaz und Pfäfers ist für die amtliche Pilzkontrolle Elvira Zogg zuständig.

Die Pilzkontrolle werden jeweils ab dem elften des Monats bis Ende des Monats dienstags und freitags von 16.30 bis 17.30 Uhr durchgeführt.

Frühlingspilz-Kontrollen finden bei telefonischer Voranmeldung statt.

Das Pilzsammelgut soll in Körben, möglichst nach Arten getrennt, dem Pilzkontrolleur zur Kontrolle gebracht werden.

Regeln für das Sammeln von Pilzen

In den politischen Gemeinden des Sarganserlandes gelten die einheitlichen Pilzbestimmungen.

Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen vom ersten bis zum zehnten Tag jedes Monats untersagt.

Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.

Das Gruppensammeln ist verboten

Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt zwei Kilogramm von Pilzen aller Art sammeln.

Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten.

Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden. Übertretungen dieser Pilzvorschriften werden mit Freiheitsstrafe oder Busse bestraft.

Taschen und Rucksäcke können kontrolliert werden

Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufscher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.

Sie können Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren,

Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze sind bis zum Eintreffen der Polizei sicherzustellen.

Verordnungen sind auf der Gemeinderatskanzlei erhältlich

Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wild wachsender Pflanzen und frei lebender Tiere des Kantons St.Gallen und der Gemeindeverordnung über den Schutz der Pilze, die seit 1. Januar 1998 in Kraft steht.

Die Verordnungen können jederzeit bei den Gemeinderatskanzleien Bad Ragaz und Pfäfers eingesehen oder Kopien davon verlangt werden.

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