Bad Ragaz: Kanton St.Gallen genehmigt Grundwasserschutzareal

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Sarganserland 09.02.2024 - 14:09

Wie die Gemeinde Bad Ragaz berichtet, wird mit der genehmigten Ausscheidung des Grundwasserschutzareals «Heulöser» eine künftige Grundwasserfassung gesichert.

Blick vom Hotel Schloss Wartenstein Richtung Bad Ragaz und Umgebung.
Blick vom Hotel Schloss Wartenstein Richtung Bad Ragaz und Umgebung. - Nau.ch / Simone Imhof

In den 1980er- und 1990er-Jahren untersuchte und dokumentiere der Kanton St.Gallen die Grundwasserreserven in der Ebene zwischen Sargans und Bad Ragaz.

Gemäss dem kantonalem Richtplan birgt das Gebiet das grösste Grundwasserreservoir und bildet die wichtigste Trinkwasserreserve im Kanton St.Gallen.

Im Gebiet «Heulöser» auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Bad Ragaz bestand bis anhin ein rechtskräftig als «provisorisch» ausgeschiedenes Grundwasserschutzareal.

Dieses erstreckt sich über eine Fläche von rund 1,08 Quadratkilometer.

Planungssicherheit gegeben

Die damalige Ausscheidung erfolgte summarisch und ohne Festlegung von potenziellen Fassungsstandorten oder konkret anzustrebenden Fördermengen.

Auch wurden keine gezielten hydrogeologischen Untersuchungen getätigt.

Mit der nun durch den Kanton St.Gallen am 25. Januar 2024 genehmigten Ausscheidung des differenzierten Grundwasserschutzareals «Heulöser» kommt der Gemeinderat dem kantonalen Wunsch nach einer «definitiven» Lösung nach.

Gleichzeitig sichert sich die Gemeinde Bad Ragaz eine zukünftige, bei Bedarf zu realisierende Grundwasserfassung und schafft für die heute bestehenden Nutzungen – im Gebiet des Grundwasserschutzareals befinden sich mehrere landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe, ein Gemüseproduktionsbetrieb sowie landwirtschaftliche Erschliessungsstrassen – Planungssicherheit.

Abschluss eines langjährigen Projekts

Mit der Genehmigung des Kantons kann ein langjähriges, zeitintensives Geschäft der Gemeinde erfolgreich abgeschlossen werden.

Die durch den Kanton St.Gallen genehmigte Ausscheidung des differenzierten Grundwasserschutzareals «Heulöser» ist am 9. Februar 2024 in Rechtskraft erwachsen.

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