Die Grundgebühr für Abfallbeseitigung wird teurer

Seit dem Jahr 2018 sind die Kosten der Spezialfinanzierung Abfall nicht mehr über die Gebühren gedeckt. Der Gemeinderat hält es für angebracht, diese anzuheben.

Wie die Gemeinde Bad Ragaz schreibt, sind seit dem Jahr 2018 die Kosten der Spezialfinanzierung Abfall nicht mehr durch die Gebührenerträge gedeckt.
Die Spezialfinanzierung Abfall ist mittlerweile mit einem Betrag von 127 414,88 Franken gegenüber der Gemeinde verschuldet. Da die Spezialfinanzierungen mittelfristig ein ausgeglichenes Ergebnis ausweisen müssen, erscheint es angebracht, die Gebühren anzuheben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Grundgebühr für die Abfallentsorgung pro Wohneinheit oder pro Betrieb per 1. Januar 2025 wie folgt anzupassen. Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung steigt von 40 Franken auf neu 55 Franken.
In der Stellungnahme vom 30. September 2024 hält die Preisüberwachung PUE, Bern, fest, dass, mit der Unterbreitung der Anpassung der Gebühren die Gemeinde ihrer Konsultationspflicht gemäss Artikel 14 Absast 1 PüG nachgekommen ist. Die formellen Anforderungen von Artikel 14 Absast 1 PüG sind somit erfüllt.
Selbstdeklaration Anpassung Grundgebühr Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung
Der Gemeinderat Bad Ragaz bestätigt hiermit, dass die Gebührenstruktur dem Verursacherprinzip genügend Rechnung trägt und dass dem Äquivalenzprinzip Rechnung getragen wird sowie dass die Kosten objektiv und nachvollziehbar abgegrenzt sind, wobei insbesondere weder der Aufwand für das Littering noch für die Leerung der öffentlichen Abfallbehälter über die Sackgebühr oder die Grundgebühr getragen werden.
Des Weiteren, dass allfällig aktivierte Anlagen periodengerecht, das heisst immer über die gesamte Restlebensdauer abgeschrieben werden und dass die ausgewiesenen nicht gebundenen Reserven sich höchstens auf 20 Prozent des in der Abfallrechnung ausgewiesenen jährlichen Aufwands belaufen.
Schliesslich, dass die Gebühren einzig der Deckung des in der Buchhaltung ausgewiesenen Aufwands dienen.
Mitteilung
Die für die Gebührenberechnung eingesetzten Betriebskosten übersteigen die durchschnittlichen (bereinigten) Betriebskosten der letzten drei Jahre nicht und in diese Betriebskosten geht keine kalkulierte generelle Teuerung ein.
Anlagen unter 200'000 Franken werden direkt über die Erfolgsrechnung gebucht, die Gebührenerhöhungen für die Grundgebühr beträgt 37,5 Prozent.