Rheintal

    Vilters-Wangs ist Pilotgemeinde für das E-Voting

    Nau.ch Lokal
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    Sarganserland,

    Wie die Gemeinde Vilters-Wangs mitteilt, kann man ab dem 18. Juni 2023 in der Gemeinde während des zweijährigen Versuchsbetriebs wieder elektronisch abstimmen.

    Dorfbrunnen in Vilters-Wangs mit Blick auf die Kirche.
    Dorfbrunnen in Vilters-Wangs mit Blick auf die Kirche. - Nau.ch / Simone Imhof

    Seit Juli 2019 war das elektronische Abstimmen in der Schweiz nicht mehr möglich. Damals zog sich die Schweizerische Post als letzte verbliebene Systemanbieterin zurück.

    Seither hat sie ein neues System für die elektronische Stimmabgabe entwickelt. 2021 hat die Schweizerische Post den Quellcode des neuen Systems veröffentlicht.

    Einerseits wurde das System durch unabhängige Experten überprüft und durch die Post fortlaufend verbessert.

    Andererseits haben interessierte Privatpersonen und Fachleute im Rahmen eines Bug-Bounty-Programms Intrusionstests durchgeführt und Verbesserungen gemeldet.

    Zweijähriger Versuchsbetrieb in den Kantonen St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt

    Nun hat der Bundesrat bewilligt, dass die drei Kantone St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt das neue E-Voting-System der Post im Versuchsbetrieb einsetzen können.

    Die Kantone dürfen E-Voting vorerst für maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten zur Verfügung stellen (limitiertes Elektorat).

    Auch gilt die Bewilligung vorerst für zwei Jahre, vom 18. Juni 2023 bis am 18. Mai 2025. Der Kanton St.Gallen ist erfreut über diesen Entscheid.

    Beginn mit fünf bekannten Pilotgemeinden

    Er wird zu Beginn den Stimmberechtigten in den Gemeinden Goldach, Kirchberg, Rapperswil-Jona, Vilters-Wangs und Widnau sowie den im Kanton St.Gallen gemeldeten Auslandschweizern die dritte und digitale Möglichkeit der Stimmabgabe bieten.

    Anschliessend sollen auch weitere interessierte Gemeinden teilnehmen können. Wer elektronisch abstimmen möchte, muss sich vorher elektronisch dafür anmelden.

    Dies ist möglich, bis 30 Prozent des Elektorats erreicht sind.

    Auch wenn man sich für E-Voting angemeldet hat, behält man die freie Wahl zwischen persönlicher Stimmabgabe an der Urne, brieflicher Stimmabgabe oder der elektronischen Stimmabgabe.

    Stetige Verbesserung des Systems

    Der Versuchsbetrieb soll den Einsatz von E-Voting für interessierte Stimmberechtigte erlauben, den Kantonen das Sammeln von Erfahrungen ermöglichen und eine kontinuierliche Verbesserung des Systems fördern.

    Dazu gehört, dass die teilnehmenden Kantone die Prozesse eng verfolgen und in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und der Post stets verbessern.

    Alles basiert auf einem Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen.

    Die Betriebsprozesse im Kanton St.Gallen wurden im Sommer 2022 bereits im Rahmen eines durch die Bundeskanzlei beauftragten Audits überprüft und erhielten ein gutes Zeugnis.

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