Polizei stoppt rücksichtslose Motorradgruppe am San Bernardino GR

Kantonspolizei Graubünden
Kantonspolizei Graubünden

Chur,

Am Sonntag hat eine Motorradgruppe ein Auto in einem Tunnel auf der A13 überholt. In San Bernardino widersetzte sie sich einer Polizeikontrolle.

Verkehrsbehinderung
Um die Motorradgruppe anzuhalten, musste die Kantonspolizei die übrigen Verkehrsteilnehmenden umleiten. - Kantonspolizei Graubünden

Am Sonntagnachmittag hat eine Motorradgruppe auf der Autostrasse A13 in einem Tunnel trotz Sicherheitslinie einen Personenwagen überholt. In San Bernardino widersetzte sie sich einer Polizeikontrolle, konnte jedoch in Hinterrhein angehalten werden.

Die von Süden kommende Gruppe aus 16 Motorrädern überholte vor 14 Uhr auf der Autostrasse A13 in der Tunnelgruppe Landrüfe / Brusei einen Personenwagen.

Einer der Motorradfahrer schlug diesem Auto den linken Aussenspiegel weg. Die Kantonspolizei Graubünden erhielt Kenntnis vom Vorfall, wobei eine Polizeipatrouille die Gruppe in San Bernardino anhielt.

Während eines kurzen Gesprächs widersetzte sich die Schweizer Gruppe den polizeilichen Anweisungen und fuhr in Richtung San Bernardinopass davon. Nachdem sie diesen überquert hatte, hielt die Polizei die Gruppe in Hinterrhein an.

Die Anhaltung führte zu Verkehrsbehinderungen

Beim Anhalteort auf der Autostrasse A13 in Hinterrhein entstanden aufgrund der Anhaltung der Motorradgruppe Anfangs Verkehrsbehinderungen.

Sämtliche übrigen Verkehrsteilnehmenden wurden nach Klärung der Lage über die Kantonsstrasse in Richtung Norden umgeleitet.

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Kantonspolizei Graubünden. - Kantonspolizei Graubünden

Eine Vielzahl der in Richtung Norden fahrenden Verkehrsteilnehmenden bedankte sich bei den Einsatzkräften mittels Zujubeln, Klatschen, Winken etc. für das Anhalten der Gruppe.

Alle Motorradfahrer werden verzeigt

Dies sicher als untrügliches Zeichen, dass die Motorradgruppe bereits zuvor durch ihr Verhalten aufgefallen war. Die Kantonspolizei Graubünden die Ermittlungen aufgenommen.

Alle Motorradfahrer werden wegen Strassenverkehrsdelikten und wegen Nichtbefolgen polizeilicher Anordnungen zur Anzeige gebracht.

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