Schaffhausen

    Bürger stimmen über neue Kiesabbauzone ab

    Gemeinde Beringen
    Gemeinde Beringen

    Region Neuhausen,

    In der Gemeinde Beringen ist das Referendum gegen die Zonenplanänderung und Kiesabbauzone zustande gekommen. Die Abstimmung findet dann im September 2025 statt.

    Aussicht über die Gemeinde Beringen.
    Aussicht über die Gemeinde Beringen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Wie die Gemeinde Beringen mitteilt, hat der Einwohnerrat mit Beschluss vom 6. Mai 2025 die Vorlage über die Teilrevision der Nutzungsplanung bezüglich der Zonenplanänderung im Gebiet Hooloo/Hinderi Laufferstaag und die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums im Sinne von Art. 9 lit. d der Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen genehmigt.

    Gegen diesen Beschluss hat das Referendumskomitee «Komitee-Gegner neue Kiesabbauzone» eine Unterschriftensammlung lanciert um die Vorlage den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Beringen zur Beschlussfassung vorlegen zu können.

    Volksabstimmung für September 2025 geplant

    Am 30. Mai 2025 hat das Referendumskomitee der Gemeindekanzlei fristgerecht 171 gültige Unterschriften zur Ergreifung des Referendums zukommen lassen. Gestützt auf Art. 9 der Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen muss der Beschluss des Einwohnerrates der Abstimmung an der Urne unterbreitet werden, sofern mindestens 100 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen von der amtlichen Veröffentlichung des Beschlusses an gerechnet beim Gemeindepräsidium das schriftliche Begehren stellen.

    Das Referendum ist demnach zustande gekommen. Der Gemeinderat wird sich nun mit der Erarbeitung der Abstimmungsunterlagen befassen, so dass die Vorlage so bald wie möglich zur Volksabstimmung gebracht werden kann.

    Es ist vorgesehen, die Abstimmung über die Teilrevision der Nutzungsplanung bezüglich der Zonenplanänderung im Gebiet Hooloo/Hinderi Laufferstaag und die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung (Kiesabbau) den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 28. September 2025 zur Volksabstimmung zu unterbreiten.

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