Erfreulicher Steuerabschluss in Tübach

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Rorschach 27.01.2023 - 18:58

Wie die Gemeinde Tübach mitteilt, schliesst die Steuerabrechnung 2022 mit Mehreinnahmen von 383‘069 Franken knapp acht Prozent über den Erwartungen.

Landhauskreisel in Tübach. - Kantonspolizei St. Gallen

Die Steuerabrechnung 2022 schliesst mit Mehreinnahmen von 383‘069 Franken knapp acht Prozent über den Erwartungen.

Die Erträge erreichten oder übertrafen fast alle budgetierten Zahlen.

Einzig die von Grundstückgeschäften abhängigen Erträge aus Handänderungssteuern und Grundstückgewinnsteuern blieben unter den Erwartungen.

Nachzahlungen aus Vorjahren wurden übertroffen

Im Steuerplan 2022 wurde mit einem prozentualen Zuwachs von zwei Prozent bei den Steuern natürlicher Personen gerechnet.

Für das laufende Jahr wurde die budgetierte einfache Steuer von 4‘553‘000 Franken um 78‘000 Franken übertroffen.

Die budgetierten Nachzahlungen aus Vorjahren (120‘000 Franken) konnten mit 323‘000 Franken ebenfalls übertroffen werden.

Insgesamt liegt der effektiv eingenommene Steuerertrag 378‘000 Franken über den Erwartungen.

Anzahl der Grundstückgeschäfte

Die Erträge von Steuern juristischer Personen haben im Vergleich zum Vorjahr um knapp 50‘000 Franken zugelegt.

Mit 487‘484 Franken liegen die Steueranteile knapp acht Prozent über dem erwarteten Ertrag.

Zum Zeitpunkt der Budgetierung ist jeweils sehr schwierig abschätzbar, wie sich die Anzahl Grundstückgeschäfte und somit gleichzeitig die Steuern auf Grundstückgewinnen und Handänderungen entwickeln.

Im Jahr 2022 lagen die Erträge bei den Grundstückgewinnsteuern 32‘855 Franken und bei den Handänderungssteuern 100‘000 Franken unter dem Budget.

Einnahmen aus Quellensteuern tiefer als im Vorjahr

Die Einnahmen aus Quellensteuern sind mit 59‘338 Franken zwar geringer als im Vorjahr, aber immer noch knapp 5000 Franken über dem Budget.

In den letzten Jahren waren die Einnahmen aus Quellensteuern stark zurückgegangen, weil viele quellensteuerpflichtige Personen im Verfahren der nachträglich ordentlichen Veranlagung oder auf Antrag (NOV/NOVA) nun im gleichen System wie die natürlichen Personen (ordentlicher Steuerabschluss) erfasst werden.

Auch in Zukunft kann mit stagnierenden oder eher rückläufigen Einnahmen gerechnet werden. Ende 2022 waren rund 84 Prozent der Steuerfälle definitiv veranlagt.

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