Hafenprojekt erreicht nächste Planungsphase

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Rorschach,

Der Stadtrat Rorschach bringt den Sondernutzungsplan und die Bauprojekte fürs Hafenareal auf Kurs – die öffentliche Auflage ist für dieses Jahr geplant.

Hafen der Stadt Rorschach.
Hafen der Stadt Rorschach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Rorschach mitteilt, informierte der Stadtrat in der Stadtinfo vom Februar 2025 über die Auswertung der öffentlichen Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Hafenareal. Fast gleichzeitig ging der Vorprüfungsbericht des kantonalen Amts für Raumentwicklung und Geoinformation bei der Stadt ein.

Auch daraus ergab sich noch Anpassungs- beziehungsweise Präzisierungsbedarf. Diese Arbeiten sind mittlerweile weitgehend abgeschlossen, sodass nun bald ein auflagereifer Sondernutzungs- und Teilstrassenplan vorliegt.

Bauprojekt gleichzeitig auflegen

Der Sondernutzungsplan Hafenareal bildet die Grundlage für die Bau- und Auflageprojekte, einerseits für das neue Hafengebäude mit Restaurant, andererseits für die Platzgestaltung.

Die entsprechenden Pläne sind in der Zwischenzeit ebenfalls grösstenteils erarbeitet. Das Planungs- und Baugesetz lässt es zu, im Verfahren für den Erlass des Sondernutzungsplanes gleichzeitig die Baubewilligung zu erteilen. Der Stadtrat sieht für das Hafenareal eine einzige, koordinierte öffentliche Auflage vor.

Stadtapéro und Anlass für Anwohnende

Am 12. August 2025 findet um 19.30 Uhr ein weiterer Stadtapéro statt. Der Stadtrat möchte der Bevölkerung bei dieser Gelegenheit den Sondernutzungsplan, den Teilstrassenplan sowie das Bau- und Auflageprojekt Hafenareal vorstellen.

Für die Anwohnenden sieht er noch vor der öffentlichen Auflage einen zusätzlichen Informationsanlass vor. Dort wird er die Pläne noch detaillierter präsentieren und Fragen beantworten.

Die öffentliche Auflage soll noch in diesem Jahr stattfinden. Bei optimalem Verlauf ist ein Baubeginn im Herbst 2026 möglich. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass die Baumaschinen ein Jahr später auffahren. Das kann allerdings nur gelingen, wenn es keine langen Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren gibt.

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