Rorschach passt Richtlinien für Jugendförderbeiträge an

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Rorschach 20.06.2024 - 14:44

Ab 2025 erhalten auch auswärtige Sportvereine Jugendförderungsbeiträge, sofern ihnen mindestens fünf beitragsberechtigte Rorschacher Mitglieder angehören.

Die Schiffsstation und das Kornhaus in Rorschach.
Die Schiffsstation und das Kornhaus in Rorschach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Rorschach schreibt, unterstützt seit vielen Jahren die Stadt Kinder und Jugendliche, welche in Rorschacher Vereinen Sport treiben.

Keine Beitragsberechtigung bestand bisher, wenn der Verein seinen Sitz nicht in Rorschach hatte.

Für den Stadtrat ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäss, zumal sich immer mehr Vereine regional zusammenschliessen. Zudem sind in Rorschach nicht alle Sportarten abgedeckt.

Neue Richtlinien für städtische Jugendförderung ab 2025

Wer beispielsweise in einer Juniorenabteilung Volleyball spielen möchte, schliesst sich in der Regel Volley Goldach an.

Auf 2025 hat der Stadtrat deshalb die Richtlinien für die Auszahlung der städtischen Jugendförderung überarbeitet.

Neu erhalten Vereine unabhängig ihre Sitzes Förderbeiträge für Kinder und Jugendliche, welche in Rorschach wohnen.

Bedingungen für auswärtige Vereine

Einzige Einschränkung für auswärtige Vereine.

Es müssen ihnen mindestens fünf beitragsberechtigte Rorschacher Mitglieder, das heisst Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Altersjahres, angehören.

Wer erstmalig einen Jugendförderbeitrag beantragen will, meldet sich bei der Stadtkanzlei Rorschach.

Der Verein erhält in der Folge jährlich einen Fragebogen, der zusammen mit einer Mitgliederliste einzureichen ist.

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