Gewässerraum an Seckibach und Eggwaldbach ist in Kraft

Der Sondernutzungsplan gilt in Untereggen SG seit dem 15. September 2026. Ein Abschnitt des Eggwaldbachs bleibt vorerst von der Genehmigung ausgenommen.

Der Sondernutzungsplan zur Gewässerraumfestlegung im Bereich Seckibach / Eggwaldbach wurde vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen mit Verfügung vom 30. Juli 2026 genehmigt. Die Genehmigungsverfügung ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den genehmigten Sondernutzungsplan per 15. September 2026 in Kraft zu setzen.
Von der Genehmigung ausgenommen bleibt vorerst der Abschnitt des Eggwaldbachs zwischen der Kantonsstrasse und der Bauzonengrenze (Eg6 und Eg7). Für diesen Bereich sind noch weitere Abklärungen und Festlegungen erforderlich. Diese Arbeiten werden separat weitergeführt und sollen bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
Mit der Inkraftsetzung wird das Verfahren für die genehmigten Bereiche des Sondernutzungsplans abgeschlossen. Die rechtskräftigen Daten werden durch die zuständige Nachführungsstelle in die amtlichen Geodaten übernommen.








