Aufwertung für St.Leonhard-Strasse und Oberen Graben

Die Stadt St.Gallen will St.Leonhard-Strasse und Oberen Graben aufwerten. Ab 11. November 2025 kann sich die Bevölkerung am Mitwirkungsverfahren beteiligen.

Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, sind die St.Leonhard-Strasse und der Obere Graben bedeutende städtische Verkehrsachsen, die das Bleichequartier mit der Altstadt verbinden. Der Strassenraum ist geprägt von historischen Gebäuden und einer ehemals repräsentativen Prachtstrasse, die in den letzten Jahrzehnten an Aufenthaltsqualität eingebüsst hat.
Der Fussverkehr zieht sich auf parallel verlaufende, ruhigere Gassen zurück. Ziel des Projekts ist die Aufwertung des Strassenraumes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden sowie einer nachhaltigen Gestaltung mit höherer Lebensqualität.
Interdisziplinär erarbeitetes Betriebs- und Gestaltungskonzept
Im Zentrum steht die Aufwertung der Strassenräume und der Plätze sowie der damit verbundenen Erhöhung der Aufenthaltsqualität, die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr unter Einbezug des motorisierten Individualverkehrs.
Dies wird insbesondere möglich dank der bereits vollzogenen oder geplanten, neuen Buslinienführungen auf dem Grossteil der Strecke (ÖV-Führung vom Bahnhof primär via Bahnhofstrasse). Das Projekt basiert auf politischen Vorgaben und wurde in einem interdisziplinären Projektteam entwickelt.
Im Jahr 2024 wurde das ausgearbeitete Betriebs- und Gestaltungskonzept mit den Grundeigentümerschaften sowie Vertretungen diverser Organisationen vorgestellt und besprochen. Die Inputs sind in das nun vorliegende Vorprojekt soweit möglich eingeflossen.
Mitwirkungsverfahren zum Vorprojekt
Die Bevölkerung kann sich in einer Mitwirkung vom 11. November bis 10. Dezember 2025 zu diesem Vorprojekt äussern. Danach sichtet die Stadt alle Eingaben und fasst diese in einem Mitwirkungsbericht zusammen.
Dieser wird anschliessend auf der Mitwirkungsplattform veröffentlicht, wobei die Stellungnahme anonymisiert (ohne Namensnennung) aufgeführt werden. Die öffentliche Auflage erfolgt nach der Projektgenehmigung durch den Stadtrat.






