St. Gallen

    St. Gallen: Fraktionen warnen vor jahrelanger Planungsunsicherheit

    Stadt St. Gallen
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    Stadt St. Gallen,

    Mitte/EVP, SVP und FDP/JF haben am 3. November 2026 in St. Gallen eine Interpellation eingereicht. Sie fragen, wie der Stadtrat Unsicherheiten verhindern will.

    St. Gallen
    Blick auf das Zentrum von St. Gallen (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    2027 würde gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) eigentlich die Frist für die Umsetzung der kommunalen Nutzungsplanungen ablaufen. Angesichts der Verzögerungen bei den allermeisten St. Galler Gemeinden hat der Kantonsrat diese Frist mit dem IV. Nachtrag zum PBG bis maximal 2030 verlängert.

    In der Stadt St. Gallen liegt der Entwurf des Zonenplans, des Baureglements und der Schutzverordnungen mittlerweile auch vor. Die Bevölkerung konnte sich bis 16. Oktober 2026 dazu vernehmen lassen. Der Stadtrat geht davon aus, die Instrumente der Ortsplanungsrevision bis Ende 2027 öffentlich aufzulegen.

    Es ist absehbar, dass die Meinungen weit auseinanderliegen werden. Bis zur Inkraftsetzung wird weitere Zeit verstreichen.

    So umfassende und weitreichende Planungsvorgaben brauchen verständlicherweise ihre Zeit. Diese jahrelange Dauer bis zur Inkraftsetzung der neuen Ortsplanung, bringt für Grundeigentümer, Investoren und Projektentwicklern Planungsunsicherheiten mit sich. Dies gilt insbesondere für Grundstücke und Areale, deren Entwicklung von künftigen Zonierungen, Nutzungsvorschriften oder baulichen Dichten abhängt.

    Die Stadt verfügt zudem über eine eigene Liegenschaftenstrategie. Diese soll unter anderem die aktive Bodenpolitik und die Entwicklung des städtischen Immobilienportfolios steuern und bildet eine Grundlage für die Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung.

    Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Stadt während der mehrjährigen Übergangsphase mit bestehenden Entwicklungsprojekten, Investitionsentscheiden und ihren eigenen Liegenschaften umgehen will.

    Der Stadtrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

    1. Wie stellt die Stadt sicher, dass private Investoren und Grundeigentümer auch während der laufenden Ortsplanungsrevision weiterhin in Projekte investieren und diese realisieren, anstatt Entscheide bis zum Abschluss der Revision aufzuschieben, und anhand welcher Kennzahl (z.B. Anzahl eingereichter Baugesuche im Jahresvergleich) lässt sich das überprüfen?

    2. Welche personellen und fachlichen Ressourcen setzt die Stadtplanung während der Ortsplanungsrevision für die Begleitung konkreter privater Entwicklungs- und Bauprojekte in Vollzeitstellen ausgedrückt ein, wie hat sich diese Zahl seit Beginn der Revision entwickelt, und wie lange dauert die Bearbeitung einer Bauvoranfrage im Durchschnitt?

    3. Wie weit ist die Umsetzung der Liegenschaftenstrategie der Stadt St. Gallen fortgeschritten? Welche der darin vorgesehenen Massnahmen wurden oder werden seit deren Verabschiedung umgesetzt?

    4. Wie viele städtische Liegenschaften weisen aktuell einen Sanierungs- oder Instandsetzungsbedarf auf, welcher finanzielle Aufwand wird für deren Sanierung bzw. Erneuerung geschätzt, und in welchem Umfang tragen die geplanten Sanierungen zur Erreichung der städtischen CO2-Netto-Null-Ziele bei?

    5. Welche städtischen Grundstücke und Liegenschaften könnten nach Einschätzung des Stadtrates mit welchem Realisierungshorizont für zusätzlichen Wohnraum mobilisiert oder weiterentwickelt werden, und in welchen Fällen zieht der Stadtrat eine Veräusserung oder ein Baurecht an Private einer Entwicklung in Eigenregie vor?

    6. Ist der Stadtrat bereit, dem Stadtparlament periodisch über den Fortschritt der Ortsplanungsrevision, die Auswirkungen auf laufende Entwicklungsprojekte und die Umsetzung der Liegenschaftenstrategie Bericht zu erstatten?

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