St.Gallen: Mann (18) klaut Auto – Alkoholisiert am Steuer

In den Nachtstunden vom Samstag und Sonntag hat die Kantonspolizei St.Gallen mehrere Verkehrsteilnehmende angehalten.

Am Samstag, kurz nach 2.20 Uhr, meldet eine Frau aus Berneck, dass soeben ihr Auto gestohlen worden sei. Anlässlich einer Fahndung konnte eine Patrouille der Stadtpolizei St.Gallen das Auto in der Stadt St.Gallen anhalten.
Am Steuer sass ein 18-jähriger Algerier mit negativem Asylentscheid. Er hatte gemäss jetzigen Kenntnissen die Fahrzeugschlüssel im unverschlossenen Fahrzeug vorgefunden und dieses entwendet. Eine bei ihm durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.32 mg/l. Zudem musste festgestellt werden, dass der Mann über keinen Führerausweis verfügte.
Am Samstagabend, kurz vor 20.40 Uhr, stellte eine Patrouille ein unbeleuchtetes Mofa auf der Lütisburgerstrasse in Jonschwil fest. Eine bei der anschliessenden Kontrolle beim 20-jährigen Fahrer durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert. Ihm wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
Am Sonntag, kurz nach 0.20 Uhr, meldeten Verkehrsteilnehmende ein Auto mit auffälliger Fahrweise zwischen Gossau und Flawil. Die Person am Steuer fuhr wiederholt auf die Gegenfahrbahn und verursachte beinahe mehrere Kollisionen. Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte eine 47-jährige Frau als Fahrerin identifizieren. Sie wurde als fahrunfähig eingestuft. Sie musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihr auf der Stelle abgenommen.
Alkoholisiert auf E-Bike angehalten
Am Sonntag, um ca. 3.15 Uhr, wurde eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen in Mogelsberg auf ein E-Bike und ein Mofa aufmerksam. Bei den Kontrollen musste festgestellt werden, dass die beim 14-jährigen E-Bike-Fahrer durchgeführte Atemalkoholmessung einen zu hohen Wert anzeigte. Ihm wurde der Führerausweis aberkannt. Eine beim ebenfalls 14-jährigen Mofafahrer durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte auch einen zu hohen Wert. Ihm wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
Alle angehaltenen Personen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen oder der zuständigen Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen.