Veloroute – Neuhofweg bleibt während Bauarbeiten gesperrt

Ab Montag, 14. April 2025, beginnt das Tiefbauamt am Neuhofweg mit Bauarbeiten für ein weiteres Teilstück der Velovorzugsroute. Der Weg wird dafür gesperrt.

Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, beginnt das Tiefbauamt ab Montag, 14. April 2025, am Neuhofweg im Abschnitt Überführung Appenzeller Strasse bis Gübsenstrasse mit Bauarbeiten für ein weiteres Teilstück der Velovorzugsroute.
Begleitend wird der Neuhofbach im Perimeter offengelegt.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Frühling 2026. Der Neuhofweg wird für die Dauer der Bauarbeiten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt.
Velovorzugsroute und Fussweg werden erstellt
Anstelle des Kieswegs, der heute den Neuhofweg bildet, werden sowohl eine komfortable, asphaltierte Velovorzugsroute von 3,5 Metern Breite als auch ein getrennter chaussierter Fussweg von 2 Metern Breite erstellt.
Die derzeit bestehenden Höhenunterschiede werden deutlich eingeebnet. Entlang der Strecke sind zwei kleine Aufenthaltsbereiche mit Sitzmöglichkeiten vorgesehen.
Teilrenaturierung des Neuhofbachs
Gleichzeitig mit dem Fuss- und Velowegprojekt wird der West-Ast des Neuhofbachs zwischen dem Neuhofweg und der SBB-Linie offengelegt und renaturiert.
Im nördlichen Bereich der Offenlegung ist ein Amphibiengewässer in Bachnähe vorgesehen. Der Ost-Ast des Neuhofbachs soll weiterhin eingedolt unter der geplanten Velo- und Fussverkehrsanlage durchgeführt werden.
Die angrenzenden Bereiche entlang der Velovorzugsroute werden ökologisch aufgewertet. Ein Bepflanzungskonzept sieht extensiv genutzte Wiesen- und Saumgesellschaften und wechselseitige Bepflanzung aus landschaftstypischen Bäumen und Hecken vor.
Für Durchgangsverkehr gesperrt
Der Bauperimeter muss während der Bauarbeiten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Ein Passieren der Baustelle für den Velo- und Fussverkehr ist aus Sicherheitsgründen auch an Wochenenden und Feiertagen nicht möglich.
Umleitungsrouten werden signalisiert. Die Zufahrt für Anwohnende und den Zubringerdienst wird nach Möglichkeit gewährleistet.
Das Tiefbauamt und die mit den Arbeiten beauftragten Unternehmungen setzen alles daran, die Arbeiten speditiv und störungsarm abzuwickeln und bitten die betroffenen Verkehrsteilnehmenden für allfällige Behinderungen um Verständnis.