Vorlage zur Verselbständigung der sgsw überwiesen

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Stadt St. Gallen,

Der Stadtrat will die sgsw in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen umwandeln und hat die entsprechende Vorlage dem Stadtparlament übergeben.

Blick auf das Zentrum von St. Gallen.
Blick auf das Zentrum von St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt St.Gallen schreibt, befindet die Energiebranche sich im Umbruch. Damit die St.Galler Stadtwerke (sgsw) die ihr übertragenen Aufgaben auch in Zukunft erfolgreich erfüllen können, müssen sie schneller auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren können.

Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, hat der Stadtrat die Vorlage für die Umwandlung der sgsw von einem unselbständigen öffentlich-rechtlichen in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen an das Stadtparlament überwiesen.

Der Stadtrat hat in der Eignerstrategie für die St.Galler Stadtwerke (sgsw) Aufgaben und Ziele festgeschrieben, die über einen klassischen Grundversorgungsauftrag hinausgehen. Als städtisches Energieversorgungsunternehmen sind die sgsw auch beauftragt, zentrale Massnahmen aus dem Energiekonzept 2050 der Stadt St.Gallen umzusetzen.

Der ökologische Umbau der Energiesysteme, sich öffnende Energiemärkte sowie erhöhte Anforderungen an die Versorgungssicherheit verlangen von den sgsw eine schnellere Reaktionsfähigkeit auf sich verändernde Kundenbedürfnisse, Marktgegebenheiten und Regulierungsauflagen.

Umwandlung soll sgsw agiler und wettbewerbsfähiger machen

Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung der Energielandschaft verändern die Anforderungen an Energieversorgungsunternehmen nachhaltig. Zusätzlich geraten sie aufgrund weiterer Marktöffnungsbestrebungen und Unsicherheiten an den Energiemärkten unter Druck, gerade auch angesichts der geopolitischen Entwicklungen.

Um den sgsw mehr Flexibilität zu verschaffen, hat der Stadtrat beschlossen, die sgsw in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen umzuwandeln. Die sgsw sollen agiler und wettbewerbsfähiger werden und müssen Organisation und Ressourcen konsequenter auf die Kundenbedürfnisse der Zukunft ausrichten.

Weiterhin zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt St.Gallen

Die sgsw verbleiben gänzlich im Eigentum der Stadt St.Gallen und erfüllen ihre Aufgaben auch in Zukunft im öffentlichen Interesse und im Sinne des Gemeinwohls. Die Basis dafür bilden Reglemente, die das Stadtparlament erlässt.

Der Stadtrat nimmt auch künftig die politische Verantwortung für die sgsw wahr und wacht über die Einhaltung der vereinbarten Ziele (Leistungsauftrag). Neu nimmt ein vom Stadtrat zu wählender Verwaltungsrat die strategische Führung wahr; die operative Leitung bleibt bei der Geschäftsleitung.

Der Stadtrat stellt sicher, dass die über 300 Mitarbeitenden der sgsw nicht schlechter gestellt werden als das übrige städtische Personal. Der Stadtrat hat zudem ein Interesse daran, dass das Lohngefüge innerhalb der Stadtverwaltung vergleichbar bleibt.

Die Verbändekonferenz des Personals der Stadt St.Gallen unterstützt die Absicht des Stadtrats, mit der Umwandlung der sgsw deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Mitbewerbern zu verbessern.

Neue Rechtsform, gleiche Preise

Die Rechtsformänderung hat keinen Einfluss auf Preisfindungsmechanismen oder auf die Preise für die Leistungen der sgsw. Die zu beachtenden regulatorischen Vorschriften gelten unabhängig von der Rechtsform. Die Preise werden wie bisher ermittelt. Neu legt zwar der Verwaltungsrat die Preise fest, genehmigt werden sie jedoch weiterhin durch den Stadtrat.

Der Stadtrat sieht in der selbständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmung die optimale Rechtsform für die sgsw, damit diese stärker am Markt agieren können, ohne dass die Stadt die politische Steuerung der Unternehmung aus der Hand gibt. Mit diesem Ansatz können die sgsw konsequent an ihrem Auftrag weiterarbeiten, den ökologischen Umbau der städtischen Energieversorgung voranzutreiben.

Der Stadtrat hat die Vorlage zur Umwandlung der St.Galler Stadtwerke in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen an das Stadtparlament überwiesen. Die Vorlage untersteht dem obligatorischen Referendum. Nach dem parlamentarischen Prozess wird die St.Galler Stimmbevölkerung darüber befinden.

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