Au SG erinnert an Vorschriften zur Hunderregistrierung
St. Margrethen 18.01.2024 - 07:56
Wie die Gemeinde Au SG angibt, müssen alle Welpen laut der eidgenössischen Tierseuchenverordnung binnen drei Monaten gechipt und in Amicus registriert werden.
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung legt fest, dass alle Welpen innerhalb von drei Monaten von einem Schweizer Tierarzt einen Mikrochip erhalten und in der Hundedatenbank Amicus registriert werden müssen.
Mit der korrekten Registrierung ist eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Hunde gewährleistet.
Zudem bietet sie die Grundlage für das Auffinden von ausgesetzten sowie entlaufenen Hunden und erlaubt das ungehinderte Reisen mit ihnen.
Hunde, welche vom Ausland importiert werden, müssen innert zehn Tagen beim Zoll angemeldet werden und im Amicus von einem Schweizer Tierarzt registriert werden.
Neue Hunde und Änderungen korrekt melden
Die Neuanschaffung eines Hundes muss durch den Hundehalter der Hundekontrollstelle des Wohnortes in jedem Fall gemeldet werden.
Der Hund kann online bei der Hundekontrollstelle oder per E-Mail bei Einwohnerdienste angemeldet werden.
Bei neuen Hundehaltern nimmt die Hundekontrollstelle die Personenregistrierung im Amicus vor und gibt den Haltern das Datenblatt für den Tierarzt mit.
Die Hundehalter sind verpflichtet, Adressänderungen, Halter- beziehungsweise Besitzerwechsel und den Tod des Hundes der Hundekontrollstelle zu melden.
Hundetaxe bleibt unverändert
Die Hundetaxe für das Jahr 2024 wird wie im Vorjahr wieder mit einer Rechnung erhoben.
Gemäss kantonalem Hundegesetz sind alle Hunde im Alter von mehr als drei Monaten melde- beziehungsweise taxpflichtig.
Die Hundesteuer beträgt gemäss Vorjahr 120 Franken pro Hund.
Aktualisierung der Daten bis Ende Januar 2024 erforderlich
Alle Hundehalter werden gebeten, bis Ende Januar 2024 die Daten in der Amicus-Datenbank zu prüfen und zu korrigieren.
Falls der Hund gestorben ist oder dessen Besitzer gewechselt hat, muss dies der Hundekontrollstelle Au telefonisch oder per E-Mail an Einwohnerdienste gemeldet werden.
So wird vermieden, dass im Februar 2024 eine falsche Rechnung für die Hundesteuer 2024 versendet wird. Die Gemeinde dankt für die Mithilfe.