Widnau erhält neuen Nutzungsplan

Der kommunale Zonenplan und das Baureglement von Widnau sind genehmigt. Die Inkraftsetzung hängt vom Ausgang allfälliger Rekurse ab.

Wie die Gemeinde Widnau mitteilt, hat das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) mit Verfügung vom 17. Juli 2025 den kommunalen Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) der Gemeinde Widnau genehmigt.
Inhaltlich hat das AREG die kommunale Planfestsetzung weitestgehend bestätigt, Auflagen erliess es bezüglich Waldfestlegung. Damit ist die im 2018 in Angriff genommene kommunale Planfestsetzung, gegen die das fakultative Referendum im Dezember 2024 nicht ergriffen wurde, abgeschlossen.
Der Gemeinderat eröffnete nun die Gesamtverfügung, bestehend aus kantonaler Genehmigung des AREG und seine jeweiligen Einspracheentscheide, gegen die die Betroffenen innert 14 Tagen Rekurs beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement erheben können.
Die Inkraftsetzung des kommunalen Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) ist vom Verlauf des allfälligen Rechtsmittelverfahrens abhängig.