Widnau führt gestaffelte Grünabfuhr-Gebühren ein

Ab 2026 sollen in Widnau abgestufte Grundgebühren für die Grünabfuhr gelten. Der entsprechende Reglementsnachtrag untersteht bis 22. Juli dem Referendum.

Wie Gemeinde Widnau berichtet, beauftragten die Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung vom 31. März den Gemeinderat, das Abfallreglement vom 5. November 2022 mit dem I. Nachtrag so zu ergänzen, dass die Kosten der Grünabfuhr mit einer abgestuften Grundgebühr finanziert werden.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung haben die eidg. Preisüberwachung wie auch das kantonale Amt für Umwelt beantragt, die bisherige Finanzierung mit der Mengengebühr beizubehalten, weil diese dem Verursacherprinzip besser Rechnung trage.
Mit Verweis auf den Auftrag der Bürgerversammlung 2025 und den vom Bundesgericht anerkannten Gestaltungsspielraum der Gemeinde bei der Gebührengestaltung, hat der Gemeinderat am 10. Juni 2025 den I. Nachtrag zum Abfallreglement der politischen Gemeinde genehmigt.
Präzisiert hat er den Nachtrag geringfügig insofern, als dass Gewässer- und Strassengrundstücke von der Gebühr befreit sind. Die neue Finanzierung der Grünabfuhr in der politischen Gemeinde Widnau kann voraussichtlich auf 1. Januar 2026 umgesetzt werden.
Gestaffelte Abfallgebühren ab 2026 in Widnau geplant
Der Gemeinderat sieht per 1. Januar 2026 für Liegenschaften im Siedlungsgebiet und für nichtlandwirtschaftlich genutzte Liegenschaften ausserhalb der Bauzone mit über 100 Quadratmeter und bis 500 Quadratmeter 35 Franken, mit über 500 Quadratmeter und bis 1500 Quadratmeter 55 Franken und mit über 1500 Quadratmeter 75 Franken gestaffelten Gebühren vor.
Der I. Nachtrag zum Abfallreglement der politischen Gemeinde Widnau untersteht vom 13. Juni bis 22. Juli 2025 dem fakultativen Referendum. Während dieser Zeit können 592 in Widnau Stimmberechtigte die Volksabstimmung verlangen.