Feuerwerksverbot gilt in St. Moritz
Gemeinde St. Moritz
Am 23.07.2024 - 07:36
Wie die Gemeinde St. Moritz informiert, ist Feuerwerk zum Nationalfeiertag am 1. August 2024 verboten, beziehungsweise nur noch eingeschränkt möglich.
Ausgenommen von diesem Verbot ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen und in kleinen Mengen wie beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalisches Feuer und dergleichen. Auch wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt.
Die vollständigen Bestimmungen zum Feuerwerksverbot und was erlaubt ist, sind Art. 12 des «kommunalen Polizeigesetzes» zu entnehmen.