Kommunales Polizeigesetz verbietet Feuerwerk in Scuol

Nau.ch Lokal
Wie die Gemeinde Scuol informiert, ist laut kommunalem Polizeigesetz Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten.

Seit dem 26. September 2022 ist das neue kommunale Polizeigesetz in Kraft, das Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet ausdrücklich verbietet (Artikel 16).
Die Gemeinde Scuol ruft die Bevölkerung und Gäste dazu auf, sich an dieses Verbot zu halten.
Übertretungen werden mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft (gemäss Ordnungsbussenverordnung der Gemeinde Scuol).






