Wiesenruf in Pontresina: Die Zaunpflicht ist zu beachten

Nau.ch Lokal
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Engadin 13.05.2024 - 10:30

Wie die Gemeinde Pontresina berichtet, ist ab dem 1. Juni 2024 das Betreten der Wiesen für Mensch und Tier verboten.

Ausblick auf Pontresina.
Ausblick auf Pontresina. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Gestützt auf Artikel 4 der Flurordnung der Gemeinde Pontresina vom 6. Februar 1964 wird der Wiesenruf auf Samstag, 1. Juni 2024, festgelegt.

Ab diesem Datum ist das Betreten der Wiesen für Mensch und Tier verboten.

Jeder Grundbesitzer ist verpflichtet, dort wo Weidgang besteht, seine an Strassen oder Gemeindeboden grenzenden Wiesen mit Mauern oder Zäunen bis zum Beginn des Weidganges in Ordnung zu bringen.

Übertretungen der Flurordnung werden geahndet.

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