Behinderte erhalten im Kanton St. Gallen mehr Selbstbestimmung

Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstag eine Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung in erster Lesung beraten. Die Selbstbestimmung beim Wohnen und die Gleichstellung soll verbessert werden.

Mit der Vorlage will der Kanton die Situation für die Betroffenen verbessern. Gleichzeitig soll das Kostenwachstum gedämpft werden. Ein Aspekt ist ein neues Finanzierungssystem für das Wohnen mit ambulanter Unterstützung.
Es soll ermöglicht werden, dass Menschen mit Behinderung selbständig in der eigenen Wohnung leben können. Das soll den Platzbedarf von Heimen hin zu mehr ambulanten Angeboten verschieben. Daraus würden sich Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen ergeben.
Die SVP-Fraktion vermisste konkrete Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen. Sie scheiterte jedoch mit Anträgen, mit denen Rückweisung beziehungsweise Nichteintreten auf einzelne Nachträge zum Gesetz verlangt wurden.






