Behörden finden bisher kein Mittel gegen Autoposer

Autoposer sorgen in vielen Ostschweizer Städten für Beschwerden. Doch der Bund verzichtet vorerst auf sogenannte «Lärmblitzer».

Das Wichtigste in Kürze
- Zur Eindämmung von Autoposern prüfte der Bund «Lärmblitzer».
- Weil diese jedoch zu ungenau waren, verwarf man die Idee wieder.
- Stattdessen empfiehlt das Astra Lärmdisplays mit Hinweisen wie «Bitte leiser fahren».
Autoposer drehen ihre Runden in den meisten grösseren Ostschweizer Gemeinden. Besonders auffällig sind sie in den Sommermonaten beispielsweise in St. Gallen, Romanshorn, Rorschach oder Wil.
Anwohnerinnen und Anwohner fordern regelmässig Massnahmen gegen die Autoposer. Das Thema beschäftigt auch die Politik in Bern. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat in einer Motion Massnahmen zur wirksamen Reduktion übermässigen Lärms verlangt.

Der Bundesrat liess daraufhin die Wirksamkeit von sogenannten «Lärmblitzern» im Detail untersuchen. Das Ergebnis ist ein 46-seitiger Bericht des Bundesamts für Strassen (Astra).
Das Fazit: Nach der Abwägung aller Vor- und Nachteile erweise sich die Variante «Nudging» zur Sensibilisierung der Fahrzeuglenker als am besten geeignet. Nudging? Damit ist eine Methode der Verhaltensökonomie gemeint. Die Menschen sollen durch sanfte «Schubser» dazu gebracht werden, ihr Verhalten zu ändern.
Astra schlägt Lärmdisplays vor
Konkret schlägt das Astra den Einsatz von Lärmdisplays vor. Das sind Tafeln mit Monitoren am Strassenrand, die einen Smiley zeigen, wenn die Geschwindigkeit bei Tempo 30 eingehalten wird. Alle anderen Massnahmen stünden «derzeit nicht in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis».
Was aber spricht gegen «Lärmblitzer» analog zu Radargeräten, die bei zu hohem Tempo das Auto fotografieren? Geschwindigkeitskontrollen seien einfach, heisst es im Bericht.
Wenn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit überschritten werde, gebe es eine Busse. Hingegen fehle «ein allgemeiner Geräuschgrenzwert». Im Gesetz stehe nur, dass vermeidbarer Lärm verboten ist.
Ein hoher Lärmpegel beweise aber weder eine Manipulation am Auto noch falsches Verhalten. Werde ein «Lärmblitzer» ausgelöst, habe dies je nach den Umständen legale oder illegale Ursachen.
Mit einem leisen Fahrzeug könne ein Lenker vermeidbaren Lärm verursachen, ohne geblitzt zu werden. Ein anderer Lenker mit einem legal lauteren Auto mache sich nicht strafbar und könne trotzdem geblitzt werden.
Es gibt weitere Hürden. Ein Lenker kann nicht selber feststellen, ob sein Wagen einen gesetzlich zulässigen Lärmpegel überschritten hat. In Autos gibt es keine Geräuschanzeige.
Das Messresultat muss zudem nicht zwingend einen Bezug zum Strassenverkehr haben. Andere Ursachen wie Baustellen könnten ebenfalls einen Einfluss haben. Bei Tests mit Schallmessgeräten wurde ein Velofahrer mit 75,2 Dezibel geblitzt. Die Messanlage löste vermutlich wegen gleichzeitigem Fluglärm aus.
«Nudging» als einzige Option
Am Schluss blieb nur noch eine Massnahme übrig. Eben «Nudging» und damit ein Display, auf dem je nach Messung «bitte leiser fahren» oder ein Smiley zu sehen ist.

Der Erfolg dieser Methode wird bereits bezweifelt. Ein Versuch habe gezeigt, dass Lärmdisplays keine präventive Wirkung hätten, teilte die Stadt Zürich im letzten Dezember mit. Die Lenker liessen sich von einem Smiley-Symbol und dem tadelnden Schriftzug nicht davon abhalten, den Motor aufheulen zu lassen.
Stellt die St. Galler Kantonspolizei wegen der Schlussfolgerungen des Bundes bald Lärmdisplays auf? Vorläufig nicht. Der politische Prozess sei noch nicht abgeschlossen, erklärte Polizeisprecher Florian Schneider auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.







