Bündner Regierung plant kleine Anpassungen beim Finanzausgleich

Chur,
Die Bündner Regierung hat die Wirksamkeit des Finanzausgleichs überprüft. Sie kommt zum Schluss, dass das System grundsätzlich funktioniert, schlägt aber punktuelle Anpassungen vor.

Am bestehenden Ausgleichssystem drängten sich keine grundlegenden Korrekturen auf, teilte die Bündner Regierung am Donnerstag mit. In ihrer Botschaft legt sie dem Grossen Rat kleinere «Anpassungen und Justierungen» im Rahmen einer Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes vor.
Unter anderem soll beim Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) das Gewicht der Schülerquote leicht verstärkt werden. Damit könne der Schullastenanteil wieder in die anfängliche Relation gebracht werden. Neu soll auch die Siedlungshöhe als Teilindikator der Besiedlungsstruktur berücksichtigt werden. Der GLA könne so breiter abgestützt und in seiner Wirkung verfeinert werden.
Der individuelle Härteausgleich für besondere Lasten (ILA) ist als Notfallanker für ausserordentliche Lasten konzipiert. Die Beitragsanforderungen sollen praxistauglicher gefasst werden, heisst es in der Mitteilung.
Weiter will die Regierung bei einem Katastrophenereignis einen maximalen Beitrag von drei Millionen Franken zur Soforthilfe gewähren können. Die Gesetzesänderungen werden vom Grossen Rat in der Junisession behandelt.




