Bündner Regierung stellt Gegenvorschlag zur Ruhegehalts-Initiative

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Die Bündner Regierung will das Ruhegehalt für Ex-Regierungsmitglieder befristen – als Gegenvorschlag zur SVP-Initiative, die es ganz abschaffen will.

Regierungsgebäude
Bündner Regierung schlägt befristetes Ruhegehalt vor, um SVP-Initiative zu kontern. - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)

Bündner Regierungsmitglieder sollen nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin ein Ruhegehalt erhalten, aber nur noch befristet. Das schlägt die Regierung in einem Gegenvorschlag vor zur SVP-Initiative «Schluss mit goldenem Fallschirm für Regierungsmitglieder». Das Volksbegehren will das bestehende lebenslange Ruhegehalt ersatzlos streichen.

Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, die Initiative für gültig zu erklären, diese aber abzulehnen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die ersatzlose Abschaffung des lebenslangen Ruhegehalts würde die strenge Amtszeitbeschränkung im Kanton Graubünden ausser Acht lassen, die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder beeinträchtigen und die Attraktivität des Amtes senken, findet die amtierende Exekutive.

Der Gegenvorschlag sieht zwar wie die Initiative die Abschaffung des lebenslangen Ruhegehalts vor. Als Ersatz soll aber eine befristete Leistung eingeführt werden. Wer nach dem Ausscheiden aus der Regierung jünger als 57 Jahre alt ist, soll die Leistung für drei Jahre erhalten. Wer 57 oder älter ist, soll das Ruhegehalt bis zur Pensionierung beziehen.

Gegenvorschlag: Deutliche Kürzung gegenüber Lebensruhegehalt

Der Gegenvorschlag beinhalte eine sehr deutliche Kürzung gegenüber dem lebenslangen Ruhegehalt. «Die Einsparungen wären annähernd so hoch wie bei der Initiative», warb die Regierung für ihren Vorschlag.

Mit dem Gegenvorschlag werde zudem der Auftrag des Grossen Rates umgesetzt, wonach eine Befristung bis höchstens zur Pensionierung eingeführt werden solle. Der Fraktionsauftrag der FDP ist unabhängig von der Initiative und pendent.

Der Grosse Rat wird die Initiative und den Gegenvorschlag voraussichtlich in der Junisession behandeln.

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