Bündner Regierung will Millionen in Wohnraum investieren

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Die Bündner Regierung plant eine massive Erhöhung der Investitionen in die Wohnraumförderung.

zürich wohnung
Eine Wohnung. (Symbolbild) - keystone

Die Bündner Regierung hat am Dienstag eine Botschaft für ein neues Gesetz zur Wohnraumförderung verabschiedet. Für das kommende Jahr sollen demnach neu 2,5 Millionen Franken für die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet investiert werden. Bisher waren es 1,3 Millionen Franken jährlich.

Zudem soll der gemeinnützige Wohnungsbau von mehrjährigen Rahmenkrediten in der Höhe von fast 20 Millionen Franken profitieren. Ziel sei es, den Entwicklungen bezüglich Verknappung und Verteuerung des Wohnraums entgegenzuwirken, schrieb die Regierung am Dienstagmorgen in einer Mitteilung.

Mit der neuen Botschaft kommt die Exekutive denn auch Aufträgen aus dem Grossen Rat nach. Dieser forderte die Regierung auf, die Wohnbauförderung anzupassen und Erstwohnraum zu fördern.

Gesetzliche Anpassungen geplant

Mit dem neuen Gesetz, welches im Juni im Grossen Rat behandelt werden soll, würden einerseits mehr Personen und Familien Fördermittel für die Eigenheime beantragen können. Dafür will die Regierung die Einkommens- und Vermögensgrenzen anheben.

Heute werden dafür jährlich 1,3 Millionen Franken aufgewendet. Neu sollen es mindestens 2 bis maximal 5 Millionen Franken sein. Andererseits möchten die Behörden mit dem Gesetz ein neues Förderinstrument für den Bau günstiger Wohnungen einführen.

Dafür will der Kanton genossenschaftlich organisierten, gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften zinsvergünstigte Darlehen gewähren. Dies als Ergänzung zum Bund.

Neue Fördermittel und Beiträge

Erhalten die Trägerschaften also für den Bau günstiger Wohnungen zinsgünstige Bundesdarlehen, so würde der Kanton eine ergänzende, gleich hohe Förderung ausrichten. Zusätzlich möchten die kantonalen Behörden den Wohnbauträgerschaften À-fonds-perdu-Beiträge ermöglichen.

Hierzu plant die Regierung 4 Millionen Franken ein. Für die Darlehen ist für die ersten zehn Jahre ein Kredit von 15 Millionen Franken vorgesehen.

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