Graubünden

    Davos GR weist 21 temporäre Bauprojekte fürs WEF ab

    Keystone-SDA Regional
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    Prättigau,

    Für das WEF-Jahrestreffen 2027 hat die Davoser Regierung eine Obergrenze für temporäre Bauprojekte von 125 beschlossen. Insgesamt wurden gemäss einer Mitteilung 190 Baugesuche eingereicht. 146 Projekte fallen unter die Kontigentierung, 21 Projekte erhalten nun einen negativen Bescheid.

    Die Davoser Promenade erhält während des WEF aufgrund von temporären Bauten ein neues Gesicht. Davos hat wegen der negativen Begleiterscheinungen - etwa für den Verkehr - aber nun e...
    Die Davoser Promenade erhält während des WEF aufgrund von temporären Bauten ein neues Gesicht. Davos hat wegen der negativen Begleiterscheinungen - etwa für den Verkehr - aber nun e... - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

    Der Kleine Landrat – also die Exekutive in Davos – prüfte die 146 Projekte. Bei 21 Projekten seien die Anforderungen nicht erfüllt, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. «Bei diesen Projekten wird keine Baubewilligung erteilt. Es verbleiben 125 Gesuche, denen eine kontingentierte Baubewilligung erteilt wurde.»

    Während den WEF-Jahrestreffen werden viele temporäre Bauten erstellt und bestehende Lokalitäten umgenutzt. In den vergangenen Jahren nahm die Zahl solcher Bauprojekte laufend zu. Deshalb beschloss die Davoser Regierung für das Jahrestreffen 2027 erstmals eine Obergrenze.

    Mehr Verkehr und Knappheit bei Unterkünften

    Die Davoser Regierung schrieb dazu im April: «Die temporären Bauprojekte ziehen eine Vielzahl von zusätzlichen Gästen an und benötigen Personal für den Betrieb.» Als Folge davon komme es zu mehr Verkehr und die ohnehin bestehende Knappheit bei Unterkünften werde weiter verschärft. «Auch die Sicherheit wird zunehmend beeinträchtigt, weil systematische Kontrollen wie beispielsweise beim Brandschutz immer mehr personelle Ressourcen benötigen.» Trotz Sondereffort könnten nicht beliebig viele Projekte in kurzer Zeit mit der notwendigen Sorgfalt überprüft werden.

    Die Projekte wurden anhand eines Punktesystems beurteilt. Im ersten Schritt werden Vollständigkeit, Endnutzer und Zeitpunkt der Eingabe bewertet. Zudem gibt es Strafpunkte, wenn Projekte in den Vorjahren aufgrund von Fehlverhalten gebüsst wurden. Bei Punktegleichheit werden die Gesuche im zweiten Schritt mit Blick auf die Nachhaltigkeit und Innovation, die Beanspruchung des öffentlichen Grundes sowie der Fläche für das Ein- und Aussteigen der Gäste analysiert. Gibt es auch nach der zweiten Beurteilungsrunde einen Punktegleichstand, so entscheidet das Los.

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