Fiese Tricks: So erschleichen sich Unterländer in Davos Erstwohnung

Erstwohnungen dürfen in Davos GR nur Einheimische nutzen. Mit fiesen Maschen erschleichen sich allerdings immer mehr Auswärtige eine solche.

In Davos GR ist es laut Bundesverfassung nicht erlaubt, neue Zweitwohnungen zu errichten. Stattdessen gibt es Wohnungen, die ausschliesslich als Hauptwohnsitz genutzt werden dürfen.
Diese sogenannten Erstwohnungen dürfen nur von Personen bewohnt werden, die ihren Lebensmittelpunkt in Davos haben oder aus beruflichen oder Ausbildungsgründen dort leben (Wochenaufenthalter).
Das Ziel dieser Massnahme ist es sicherzustellen, dass diese Wohnungen für die lokale Bevölkerung zur Verfügung stehen und nicht unrechtmässig als Zweitwohnung genutzt werden.
Angesichts der Wohnungsknappheit ist dies von grosser Bedeutung. «Jede illegal genutzte Wohnung ist grundsätzlich eine zu viel», schreibt Davos.
Deshalb hat die Bündner Gemeinde zuletzt systematische Kontrollen durchgeführt. In einer Mitteilung vermeldet sie nun «erste Erfolge».
Wie viele Verdachtsfälle bisher entdeckt wurden, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Allerdings werde Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern klar, weshalb es die Kontrollen braucht. «Teilweise weisen bis zu 40 Prozent der Erstwohnungen eines Wohnblockes verdächtige Unregelmässigkeiten auf und müssen genauer abgeklärt werden», so die Gemeinde.
Schummler kommen aus dem Unterland
In der Mitteilung nennt Davos auch zwei Maschen, wie sich Schummler eine Erstwohnung erschleichen: «Einerseits sind das Scheinanmeldungen und andererseits wird eine juristische Person in der Erstwohnung angesiedelt.»
Und: Die Schummler kommen hauptsächlich aus dem Unterland, wie es in der Mitteilung heisst.
«Bei Scheinanmeldungen, meldet sich jemand als ortsansässig an, obwohl sich der Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort befindet», erklärt die Gemeinde. «Die Person lebt also weiterhin im Unterland und hat sich nur in Davos angemeldet, um damit die Erstwohnungspflicht zu erfüllen.»
Es gebe dabei den Trend, dass sich Ehepaare plötzlich an zwei verschiedenen Orten anmelden, ohne dass eine Trennung vorliegt. «Das ist ein klarer Missbrauch.»

Und die Gemeinde weiter: «Andere siedeln eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH in der Erstwohnung an. Die dahinterstehende Person lebt aber weiterhin im Unterland und verbringt lediglich die Ferien in der Wohnung in Davos.»
Damit werde die Erstwohnungsauflage jedoch nicht erfüllt. «Ausschlaggebend für die rechtmässige Nutzung einer Erstwohnung sind die realen Lebensumstände und nicht die Domiziladresse einer juristischen Person.»
Freiheitsstrafe droht
In der Mitteilung zeigt die Gemeinde Davos auch auf, was bei Verdachtsfällen passiert: «Wenn sich der Verdacht erhärtet, wird die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes angeordnet.»
Zudem könnten weitere Massnahmen wie ein «Benützungsverbot» oder eine «Zwangsvermietung» ausgesprochen werden. Parallel dazu reiche die Gemeinde Davos Strafanzeige ein. Es droht dabei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Die systematischen Kontrollen zeigen Wirkung: «In einzelnen Fällen ist es naheliegend, dass die vertieften Abklärungen der Gemeinde schon während des Verfahrens dazu führten, dass die widerrechtlich genutzte Erstwohnung Ortsansässigen überlassen wurde.»







