Gegner des Gossauer Alterszentrums ziehen vor Bundesgericht

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Stadt St. Gallen,

Die rechtliche Auseinandersetzung um das geplante Alterszentrum der Sana Fürstenland ist noch nicht beendet. Die Einsprecher fechten den Entscheid des St. Galler Verwaltungsgerichts vor Bundesrecht an.

In der Stadt Gossau sind die rechtlichen Auseinandersetzungen um ein seit zwölf Jahren geplantes Alterszentrum noch nicht beendet. (Archivbild)
In der Stadt Gossau sind die rechtlichen Auseinandersetzungen um ein seit zwölf Jahren geplantes Alterszentrum noch nicht beendet. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Anfang Mai hatte die Stadt Gossau mitgeteilt, das Verwaltungsgericht habe fast alle Beschwerden gegen das seit zwölf Jahren geplante Alterszentrum Sana Fürstenland abgelehnt. Stadtpräsident Wolfgang Giella (FDP) erklärte damals, er erwarte, dass die Beschwerdeführer an ihrer Zusicherung festhielten und auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichteten.

Diese Erwartung erfüllt sich nicht. Am Montag informierten die Einsprecher, dass sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen werden. Es seien verschiedenste Verfahrensrechte verletzt worden. «Bei der Evaluation des Standortes ist keine rechtsgenügliche Interessenabwägung erfolgt», heisst es in der Medienmitteilung.

Nach Aussagen des Stadtpräsidenten sei der Eindruck entstanden, die Beschwerdeführenden hätten einen Verzicht auf einen Weiterzug ans Bundesgericht zugesichert. Dies treffe nicht zu.

Ein solches Angebot sei lediglich im Zusammenhang damit gemacht worden, falls die Stadt Gossau und die Sana Fürstenland zu einer unabhängigen Begutachtung des Projekts durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission bereit gewesen wären.

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