In der St. Galler Verwaltung verschwinden die Aktenberge

Im Kanton St. Gallen werden alle Verwaltungsverfahren künftig nur noch digital behandelt. Dies betrifft beispielsweise auch Baugesuche, die aus der Bevölkerung eingereicht werden. Für «nicht digital affine Privatpersonen» soll es aber Unterstützung geben.

«Rechtsgrundlagen für das elektronische Verwaltungsverfahren» ist der sperrige Titel einer Vorlage, mit der die St. Galler Regierung die Digitalisierung innerhalb der Verwaltung vorantreiben will.
Ziel ist «der durchgängig elektronische Geschäfts- und Rechtsverkehr der Behörden im Kanton St. Gallen», wie es in der Mitteilung des Kantons vom Dienstag heisst. «Schriftliche Verfahrenshandlungen» werden künftig vermehrt nur noch in elektronischer Form durchgeführt. Gemeint sind damit etwa Eingaben an die Behörden oder die Zustellung von Verfügungen und Entscheiden.
Mit der Freiwilligkeit ist es bald vorbei. Für «gewisse Akteurinnen und Akteure» soll die elektronische Form obligatorisch sein. Das gilt für die Behörden untereinander, das gilt beispielsweise aber auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Vorgesehen sind Druckmittel: Wer laut Gesetz zu einer elektronischen Einreichung von Eingaben verpflichtet ist, sie aber trotzdem in Papierform einreicht, dem wird eine kurze Frist für eine elektronische Nachreichung eingeräumt. Sie ist von der Androhung begleitet, dass die Eingabe «anderweitig als nicht erfolgt gilt».
Die vorberatende Kommission unterstützt die Bestrebungen zu einer umfassenden Digitalisierung. Die Änderungen beträfen vor allem die Verwaltung und diejenigen Personen, deren Kontakte zu den Behörden berufsmässig bedingt seien, erklärte Kommissionspräsident Mathias Müller (Mitte) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Für die breite Bevölkerung ändere sich nicht viel. Es werde weiterhin Alternativen zum digitalen Weg geben.
Wie die Veränderungen aussehen, zeigt sich bei Bauprojekten. Das digitale Baubewilligungsverfahren solle künftig für die gesamte Bevölkerung gelten, verlangt die Kommission. Sie will auch die Zeit für die Einführung von fünf auf drei Jahre verkürzen.
Einer der Vorteile sei, dass digitale Baueingaben standardisiert seien, erklärt Müller. Damit erhofft man sich eine Beschleunigung der Abläufe.
Alternativen wird es nur noch ganz zu Beginn der Verfahren geben. Privatpersonen sollen weiterhin kleinere Bauvorhaben – etwa im Meldeverfahren – physisch bei der Gemeinde einreichen können. Dort wird dann die Eingabe eingescannt und danach in digitaler Form weiterbehandelt. Auch die Entscheide würden künftig nur noch digital kommuniziert. Es sollen keine Verfügungen mehr ausgedruckt und verschickt werden müssen, illustrierte Müller.
Ein weiteres Thema, über das die Kommission beraten hat, ist die Länge der Bauverfahren. Noch nie seien die Verfahren so aufwendig und langwierig gewesen, so wenig planbar und so kostentreibend, heisst es in einem Postulat von Mitte und GLP, das mit der Vorlage der Regierung beantwortet wurde.
Für die Kommission fehlt es nun aber am «Umfang und der Tiefe der Beantwortung». Sie verlangt einen Bericht, in dem die Regierung innerhalb von zwei Jahren aufzeigt, wie eine Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren erreicht werden könnte. Dabei sollen die Abläufe beispielsweise mit denjenigen im Kanton Zürich verglichen werden.
Bei den oft komplexen Verfahren hat die Koordinationsstelle Bau im Bau- und Umweltdepartement eine wichtige Rolle. Dort werden die Baueingaben an die verschiedenen kantonalen Ämter zur Bearbeitung verteilt. Für diese Stelle verlangt die Kommission Verbesserungen. Es fehle an der Transparenz, erklärte Müller. So sei bisher nicht einsehbar, wo das Verfahren stehe und wer von den Stellen noch eine Antwort schuldig sei.






