Kanton hebt Abstimmung des Stadtparlaments von Wil SG auf

Keystone-SDA Regional
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Wil,

Das St. Galler Departement des Innern hat eine Abstimmung des Wiler Stadtparlaments zum Steuerfuss aufgehoben. Damit kommt es an der Urne voraussichtlich im Herbst zu einer Auswahl der Steuerfüsse von 115, 118 und 121 Prozent.

Eine Abstimmung im Parlament der Stadt Wil SG führte zu einer Stimmrechtsbeschwerde an den Kanton. (Archivbild)
Eine Abstimmung im Parlament der Stadt Wil SG führte zu einer Stimmrechtsbeschwerde an den Kanton. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Der Kanton heisst eine Abstimmungsbeschwerde der SVP teilweise gut. Demnach war die Gegenüberstellung von zwei Ratsreferenden während der Budgetdebatte vom 4. Dezember 2025 unzulässig. Die Abstimmung hatte damals am Ende einer achtstündigen Sitzung zu hitzigen Diskussionen und rechtlicher Unsicherheit geführt.

Aufgrund der angespannten Finanzlage beantragte der Wiler Stadtrat beim Parlament, den Steuerfuss um sechs Prozentpunkte auf 121 Prozent anzuheben. Schliesslich fand ein Kompromiss eine Mehrheit, den Steuerfuss um drei Prozentpunkte anzuheben. Ein Antrag der SVP scheiterte, den Steuerfuss auf dem aktuellen Niveau zu belassen.

Daraufhin ergriff die SVP das Ratsreferendum, um den Parlamentsbeschluss der Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen. Die nötigen 14 Stimmen des 40-köpfigen Stadtparlaments reichten knapp aus. Dadurch sollte das Stimmvolk die Wahl haben, den Steuerfuss zu belassen oder um drei Prozentpunkte anzuheben.

Bereits zwei Jahre zuvor hatte die Wiler SVP in einer Steuerdebatte mit dem Ratsreferendum einen Erfolg verbucht. Damals erreichte sie damit an der Urne eine Steuersenkung. Doch dieses Mal setzte sich ein EVP-Parlamentarier zur Wehr.

Er ergriff ebenfalls ein Ratsreferendum und verlangte, den Steuerfuss auf 121 anzuheben, wie dies ursprünglich der Stadtrat verlangte. Auch dieses Ratsreferendum kam zustande. Plötzlich standen drei mögliche Steuerfüsse im Raum: 115, 118 und 121 Prozent.

Diese Ausgangslage führte zu Verwirrung. Die Gemeindeordnung sehe keine Wahl zwischen drei verschiedenen Steuerfüssen vor, erklärte die Parlamentspräsidentin. Deshalb wurden die beiden Ratsreferenden in einer Abstimmung gegenübergestellt, obwohl in der Geschäftsordnung des Wiler Stadtparlaments ein solcher Fall nicht geregelt ist.

Das Referendum des EVP-Vertreters setzte sich bei der Gegenüberstellung gegen das Begehren der SVP durch. «Damit stimmen die Wilerinnen und Wiler darüber ab, ob sie einen Steuerfuss von 118 oder 121 Prozent wollen», hiess es in einer damaligen Mitteilung der Stadtkanzlei. Doch es kommt anders.

Die SVP reichte vier Tage nach der Parlamentssitzung gegen das damalige Verfahren eine Beschwerde beim Kanton ein. Die Partei machte geltend, dass das zweite Ratsreferendum nicht hätte zugelassen werden dürfen.

Dies verneint nun der Kanton. In seinem Entscheid hält das Departement des Innern des Kantons St. Gallen fest, dass durchaus mehrere Ratsreferenden zu einem Parlamentsbeschluss möglich sind. Nicht zulässig sei jedoch die Gegenüberstellung und Ausmehrung der beiden Steuerfuss-Referenden gewesen.

Deshalb hob der Kanton nun die entsprechende Abstimmung der damaligen Parlamentssitzung auf. Er weist die Stadt Wil an, den Stimmberechtigten sowohl das Ratsreferendum der SVP mit einem Steuerfuss von 115 Prozent, als auch jenes der EVP mit 121 Prozent und dem vom Parlament beschlossenen Steuerfuss von 118 Prozent als Auswahl zur Abstimmung zu unterbreiten.

Der Wiler Stadtrat und das Präsidium des Stadtparlaments nehmen den Entscheid des Departements des Innern zur Kenntnis und verzichten darauf, diesen an die nächste Instanz weiterzuziehen. Das teilte die Stadt am Donnerstag in einem Communiqué mit. Darin hiess es weiter: «Da die Vorlaufzeit zur Vorbereitung einer Abstimmung mindestens drei Monate beträgt und insbesondere Detailfragen zur Formulierung der Abstimmungsfragen zu klären sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine definitive Aussage zum Datum dieses Urnengangs gemacht werden.»

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