St. Gallen

    Kanton St. Gallen gibt revidiertes Jagdgesetz in Vernehmlassung

    Keystone-SDA Regional
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    Stadt St. Gallen,

    2025 ist auf nationaler Stufe die Jagdgesetzgebung erneuert worden. Die kantonale Jagdgesetzgebung muss deshalb angepasst werden. Die Änderungen betreffen vor allem Wildschäden durch Biber und den Umgang mit Rothirschbeständen. Die Regierung hat nun die Vernehmlassung dazu eröffnet.

    Jagdgesetz
    Im Kanton St. Gallen soll das Jagdgesetz angepasst werden. (Symbolbild) - keystone

    Das kantonale Jagdgesetz habe sich in seiner heutigen Fassung grundsätzlich bewährt, schreibt der Kanton am Donnerstag in einer Mitteilung. Allerdings sei auf nationaler Stufe das Jagdgesetz angepasst worden, weshalb Anpassungen in der kantonalen Jagdgesetzgebung nötig würden. Weiter: «Diese Anpassungen betreffen im Wesentlichen das Thema Wildschaden durch Biber.»

    Neu sollen demnach nicht mehr nur Schäden durch den Biber an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen entschädigt werden, sondern auch Schäden an «gewissen Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse». Dies unter der Voraussetzung, dass vorgängig «zumutbare Verhütungsmassnahmen getroffen wurden».

    Zudem soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass sich Bund und Kanton bei gewissen baulichen Verhütungsmassnahmen an wichtigen Infrastrukturen finanziell beteiligen.

    Die in den letzten Jahren gestiegenen Rothirschbestände hätten bisher trotz Engagement der Jagdgesellschaften an vielen Orten stabilisiert, aber nicht wie geplant gesenkt werden können, schreibt der Kanton weiter.

    Mit der vorliegenden Gesetzesanpassung will die Regierung deshalb die Jagdplanung beim Rothirsch anpassen. So sollen die revierübergreifenden Hegegemeinschaften abgeschafft und die Abschussvorgaben wie bei Rehen und Gämsen direkt für das einzelne Jagdrevier festgelegt werden.

    Von diesem Vorgehen verspricht sich die Regierung laut Mitteilung schlankere Strukturen und einen effizienteren Vollzug.

    Andere Anpassungen – etwa die Finanzierung der Aufwände in Zusammenhang mit den geschützten Tierarten Wolf und Biber oder die Zusammenführung der Jagdkommission mit der Wild-, Wald- und Lebensraumkommission – griffen Anliegen der Jägerinnen und Jäger auf oder stellen Aktualisierungen dar, deren Bedarf sich aus der Praxis ergeben habe.

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