St. Gallen

    Kanton St. Gallen macht Jagd auf Schwarzarbeit

    Franz Welte
    Franz Welte

    Stadt St. Gallen,

    Der Kanton St. Gallen will Schwarzarbeit koordinierter bekämpfen. Der SP-Kantonsrat Florian Kobler fordert zusätzlich häufigere Kontrollen.

    SP-Kantonsrat Florian Kobler verlangt
weitere Schritte - z.V.g
    Der St. Galler SP-Kantonsrat Florian Kobler verlangt
weitere Schritte. - zVg

    Das Amt für Wirtschaft und Arbeit, die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft testen im Rahmen eines Pilotprojekts eine engere Zusammenarbeit, wie dem «Pfalzbrief», der Personalzeitschrift des Kantons St. Gallen, zu entnehmen ist.

    Danach sind eigene Beobachtungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit wichtig. Es gehen aber laufend auch Hinweise aus unterschiedlichsten Richtungen ein, von der Polizei, von Steuerbehörden, von Nachbarn und von Konkurrenzbetrieben.

    Das Amt für Wirtschaft und Arbeit sammelt und priorisiert die Hinweise. Wöchentlich sitzen Vertreterinnen und Vertreter der genannten Institutionen zusammen und diskutieren darüber, welche Massnahmen sinnvoll sind. Ziel ist es, möglichst effizient vorzugehen.

    Der Kanton hat auch eine Schwarzarbeitstagung mit 130 Vertreterinnen und Vertretern von Kontrollbehörden, Gemeinden, Sozialversicherungen und weiterer Partnerorganisationen durchgeführt, um den Austausch zu fördern. Eine zweite St. Galler Schwarzarbeitstagung findet dieses Jahr am 11. November statt.

    Gezielte Ermittlungen

    Wie Anne Kneer, die Leiterin Arbeitsbedingungen im Volkswirtschaftsdepartement, bekannt gibt, gehören Barbershops neben Nagelstudios, Gastronomiebetrieben und das Baugewerbe zu den Betrieben, die aufgrund von Vorkommnissen häufiger kontrolliert werden.

    Baustellen sind typische Kontrollorte. Bei grossen Baustellen werden die Schwarzarbeitsinspektoren von der Kantonspolizei unterstützt.

    Barbershops
    Barbershops gehören zu den Betrieben, die aufgrund von Vorkommnissen häufiger kontrolliert werden. (Symbolbild) - keystone

    Im Gegensatz zur Polizei darf die Schwarzarbeitskontrolle ohne Durchsuchungsbeschluss vorgenommen werden. Werden Unregelmässigkeiten festgestellt, werden Dokumente verglichen und Befragungen durchgeführt. Es gilt herauszufinden, wie lange jemand tatsächlich schwarz gearbeitet hat und wer für einen Verstoss verantwortlich ist.

    Je nach Fall werden Strafverfahren eingeleitet und/oder Nachzahlungen bei Sozialversicherungen und Steuern fällig. Bei einem Verdacht können im Kanton St. Gallen Meldungen via Formular aus dem Internet oder per E-Mail auf [email protected] vorgenommen werden.

    Alle Angaben, auch die Personalien, werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Je ausführlicher die Informationen, desto einfacher ist es für den Kanton, dem Verdacht auf den Grund zu gehen.

    Zusatzkontrollen sind nötig

    SP-Kantonsrat Florian Kobler, Gossau, Leiter Unia Ostschweiz/Graubünden, setzt sich seit Jahren für eine konsequentere Bekämpfung der Schwarzarbeit ein. Er hat auch darauf hingewiesen, dass im Kanton St. Gallen laut einer Auswertung des Bundes bisher weniger Kontrollen durchgeführt werden als in den meisten anderen Kantonen.

    In einer Aufstellung des Bundes befand sich St. Gallen auf dem zweitletzten Platz. Wir befragten ihn, was er von dem beschriebenen neuen Vorgehen des Kantons hält.

    Er begrüsst das vorgestellte Pilotprojekt ausdrücklich: «Die engere Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Positiv ist insbesondere, dass Hinweise gebündelt, rasch beurteilt und koordiniert bearbeitet werden.»

    Schwrzarbeit
    Baustellen sind typische Kontrollorte für Schwarzarbeit. (Symbolbild) - keystone

    Für ihn ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit weiterhin ein grosses Anliegen auch aufgrund seiner beruflichen Erfahrung: «Die kantonalen Behörden haben in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, und das ist auch dringend nötig gewesen. Denn Schwarzarbeit schadet nicht nur den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, denen oft Lohnschutz, Sozialversicherungen und grundlegende Rechte vorenthalten werden. Sie schadet auch den vielen seriösen Unternehmen, die sich an Gesetze, Gesamtarbeitsverträge und faire Arbeitsbedingungen halten.»

    «Wer schwarz arbeitet, verschafft sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil auf Kosten jener Betriebe, die korrekt handeln. Am Ende verliert die gesamte Gesellschaft durch entgangene Sozialabgaben und Steuereinnahmen.»

    Problem ist gross

    Deshalb verlangt Kobler vom Kanton weitere Schritte: «Trotz der positiven Entwicklung darf man sich aber nichts vormachen. Das Problem ist nach wie vor gross und noch längst nicht unter Kontrolle. Ich habe erst vor wenigen Tagen selbst erlebt, wie sich fünf Arbeiter in einem nicht angeschriebenen Firmenfahrzeug abrupt aus dem Staub machten, als der Paritätische Arbeitsplatzkontrollverein eine GAV-Kontrolle durchführen wollte. Für mich war das ein weiteres Beispiel dafür, wie offensiv und dreist teilweise versucht wird, Kontrollen zu umgehen.»

    Hältst du Schwarzarbeit für ein grosses Problem?

    Für Kobler zeigen genau solche Vorfälle, dass es nicht genügt, Hinweise lediglich zu sammeln und auszuwerten: «Die kantonalen Behörden müssen viel häufiger spontan und unangekündigt auf Baustellen und in Betrieben kontrollieren. Wer Schwarzarbeit wirksam bekämpfen will, muss das Entdeckungsrisiko deutlich erhöhen. Dazu braucht es genügend Personal und die Bereitschaft, konsequent durchzugreifen. Solange schwarze Schafe damit rechnen können, nur selten oder gar nicht kontrolliert zu werden, bleibt Schwarzarbeit ein lukratives Geschäft auf dem Rücken der Arbeitnehmenden und der ehrlichen Unternehmen.»

    Was ist Schwarzarbeit?

    Das Bundesgesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit: Es werden kein Lohn und kein Umsatz versteuert, keine Sozialabgaben entrichtet, unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen, keine Quellensteuer abgerechnet und/oder es liegen keine Arbeitsbewilligungen vor.

    Die Leistungen können so kostengünstiger erbracht werden, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Vielfach werden die Mitarbeitenden zusätzlich ungenügend entlöhnt und sind sozial nicht abgesichert.

    Hinweis

    Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.

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