Kanton St. Gallen senkt Hürden für Personen mit Schutzstatus S

Im Kanton St. Gallen wird der Arbeitsmarktzugang für Personen mit Schutzstatus S vereinfacht.

Personen mit Schutzstatus S soll im Kanton St. Gallen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Dazu gilt seit Donnerstag ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Ziel ist, die Erwerbsquote von Menschen mit Schutzstatus S zu erhöhen.
Um in der Schweiz arbeiten zu dürfen, benötigten Personen mit Schutzstatus S bis anhin eine kantonale Bewilligung. Dies schrieb das St. Galler Volkswirtschaftsdepartement am Freitag in einer Mitteilung.
Neu reicht ein sogenanntes Meldeverfahren zur Erwerbstätigkeit aus, das seit mehreren Jahren bei vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen angewendet wird.
Vereinfachtes Verfahren senkt Hürden
Das neue Verfahren verringere die administrativen Hürden deutlich, hiess es vom Kanton weiter. Denn bis anhin mussten Unternehmen vorgängig eine Arbeitsbewilligung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einholen.
Mit der neuen Erwerbsmeldung bestätigen die Arbeitgebenden, dass die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Der Kanton kontrolliere dies künftig mit Stichproben.
Förderung beruflicher Integration
Der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt trage dazu bei, die berufliche Integration zu fördern und das vorhandene Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, hiess es im Communiqué weiter.
Von den 2689 Personen mit Schutzstatus S im Alter zwischen 18 und 64 Jahren im Kanton St. Gallen sind 1146 erwerbstätig, wie einer Statistik des Staatssekretariats für Migration von Ende September zu entnehmen ist.
Das entspricht einer Erwerbsquote von 42,6 Prozent. Insgesamt leben im Kanton St. Gallen 4228 Personen mit Schutzstatus S.




