Schaffhausen

    Schaffhausen belässt Status-S-Geflüchtete in der Asylsozialhilfe

    Keystone-SDA Regional
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    Schaffhauserland,

    Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Änderung des Sozialhilfegesetzes beantragt. Personen mit Status S sollen länger in der Asylsozialhilfe verbleiben.

    Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S im Kanton Schaffhausen sollen vorerst nicht mehr Sozialhilfe bekommen, wenn sie seit fünf Jahren in der Schweiz sind. (Symbolbild)
    Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S im Kanton Schaffhausen sollen vorerst nicht mehr Sozialhilfe bekommen, wenn sie seit fünf Jahren in der Schweiz sind. (Symbolbild) - Keystone/MELANIE DUCHENE

    Schutzbedürftige sollen im Kanton Schaffhausen auch nach fünf Jahren Aufenthalt keine ordentliche Sozialhilfe erhalten, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Der Regierungsrat will den kantonalen Spielraum nutzen und diese Personen für insgesamt sieben Jahre nach den tieferen Ansätzen des Asylbereichs unterstützen. Erst danach ist ein Wechsel in die reguläre Sozialhilfe vorgesehen.

    Hintergrund der Massnahme ist das Erreichen der Fünfjahresgrenze der ersten Geflüchteten aus der Ukraine im März 2027. Normalerweise hätten sie ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung und somit auf die gleichen Sozialhilfegelder wie die einheimische Bevölkerung. Weil der Bund seine Subventionen künftig jedoch auf fünf Jahre beschränkt, drohen Kanton und Gemeinden allein für die Ankünfte aus dem Jahr 2022 jährliche Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Franken.

    Gemeinden finanziell schützen

    Um zu verhindern, dass einzelne Kommunen durch die wegfallenden Bundesgelder übermässig belastet werden, passt die Kantonsregierung zudem das Lastenausgleichsverfahren an. Die verbleibenden Sozialhilfekosten im Asylbereich sollen künftig weiterhin gemeinsam von Kanton und Gemeinden getragen werden.

    Damit die Anpassungen rechtzeitig wirksam werden, bittet die Regierung das Kantonsparlament um ein dringliches Verfahren. Das Gesetz soll am 1. März 2027 in Kraft treten, zeitgleich mit einer entsprechenden Änderung der Asylverordnung auf Bundesebene.

    Kommentare

    User #4442 (nicht angemeldet)

    Sollen endlich arbeiten als nur kassieren.....ohne arbeit keine unterstützung!!!!

    User #2124 (nicht angemeldet)

    Gut und richtig so! Bravo Schaffhausen.

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