St. Gallen

    St. Galler Regierung plant Regeln für ausländische Moschee-Gelder

    Keystone-SDA Regional
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    Stadt St. Gallen,

    Die St. Galler Regierung befürwortet schärfere Regeln für Moscheen und nicht öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften. Sie beantragt die Gutheissung einer überparteilichen Motion, die gesetzliche Transparenz über Geldflüsse sowie Beschränkungen für Geldgeberinnen und Geldgeber aus dem Ausland verlangt.

    Die albanisch-islamische Gemeinschaft «El-Hidaje» plant den Neubau einer Moschee in St. Gallen. Im Bild die Moschee von Wil SG. (Archivbild)
    Die albanisch-islamische Gemeinschaft «El-Hidaje» plant den Neubau einer Moschee in St. Gallen. Im Bild die Moschee von Wil SG. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

    Auslöser des Vorstosses der Kantonsrats-Fraktionen von Die Mitte-EVP und SVP unter dem Titel «Moscheen in St. Gallen: Religionsfreiheit ja – fremdstaatliche Einflussnahme nein» sind Diskussionen und Vorbehalte rund um den Bau neuer Gebetshäuser im Kanton.

    Bislang regelt das St. Galler Recht lediglich die Organisation und Buchführung der öffentlich-rechtlich anerkannten Gemeinschaften. Darunter fallen die katholische und evangelisch-reformierte Kirche, die christkatholische Kirchgemeinde sowie die jüdische Gemeinde. Für andere Gruppierungen, darunter islamische Vereine, fehlen bisher auf kantonaler Ebene spezifische Vorschriften.

    Vertrauen schaffen, Vorurteilen begegnen

    Wie die Regierung in ihrer kürzlich publizierten Antwort auf die Motion schreibt, wecke der Bau neuer Gebetshäuser bei Teilen der Bevölkerung Befürchtungen hinsichtlich extremistischer Einflussnahme und undurchsichtiger Finanzquellen. Dies könne das Zusammenleben und den interreligiösen Dialog im Kanton belasten.

    Eine gesetzlich geregelte Transparenz über die Finanzierungsquellen und die Organisationsform, verknüpft mit Einschränkungen für ausländische Geldgeber, könne dem entgegenwirken und Vertrauen schaffen. Zwar leisteten auch nicht anerkannte Gemeinschaften wertvolle Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenleben, dennoch sehe man die Notwendigkeit für gesetzliche Anpassungen. Mit solchen könnten gemäss Regierung auch Vorurteilen entgegengewirkt werden.

    Kantonale Gesetzgebung angekündigt

    Die genaue Ausgestaltung soll nun im Rahmen eines «breit ausgerichteten Gesetzesvorhabens und unter Berücksichtigung der Entwicklung auf Bundesebene» erarbeitet werden, so die Regierung.

    Dabei gelte es, übergeordnete Rahmenbedingungen wie die verfassungsmässige Glaubens- und Gewissensfreiheit, das Zivilgesetzbuch, die «Lex Koller» für Grundstückerwerbe durch Personen aus dem Ausland sowie die Zuständigkeiten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zu beachten.

    Der Regierungsrat verweist zudem auf ein Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats aus dem Jahr 2024. Dieses verlange vom Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, wie die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz an Bedingungen geknüpft werden könne. Damit solle sichergestellt werden, dass kein extremistisches, gewaltverherrlichendes oder den Grundrechten zuwiderlaufendes Gedankengut in Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen verbreitet werde.

    Wie die St. Galler Regierung in der Motionsantwort weiter festhält, hatte der Bundesrat die Ablehnung des Postulats beantragt und dabei auf bereits erfolgte Gesetzesanpassungen und Analysen verwiesen. Zudem hielt der Bundesrat fest, dass er die Regulierung von Religionsgemeinschaften primär in der Kompetenz der Kantone sieht.

    SVP wehrt sich mit einer Petition gegen die geplante Moschee

    Im vergangenen Frühling wurden Pläne zum Bau einer neuen Moschee an der Fürstenlandstrasse bekannt. Auf ersten Visualisierungen war ein runder Bau mit einer grossen Glasfront zu sehen. Gemäss damaligen Aussagen des Imams von «El-Hidaje», Mehas Alija, soll der Bau voraussichtlich rund 300 bis 400 Personen Platz bieten.

    Dagegen regte sich bereits früh Widerstand. Die Stadtsanktgaller SVP lancierte gegen das Projekt eine Petition. Das Begehren «Keine Mega-Moschee in der Stadt St. Gallen» unterschrieben nach Angaben der Partei rund 21’800 Personen.

    Kommentare

    User #1369 (nicht angemeldet)

    Jede Glaubensgemeinschaft, welche Extremismus toleriert und duldet, gehört sanktioniert. Es gibt genug Religionsgemeinschaften die ohne Gewalt auskommen.

    User #1858 (nicht angemeldet)

    Verbieten würde reichen!

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