St. Galler Regierung soll Fälle in Sonderschulheimen aufarbeiten

Keystone-SDA Regional
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Stadt St. Gallen,

Die Rolle des Kantons St. Gallen in Sonderschulheimen soll aufgearbeitet werden, fordert ein SP-Vorstoss.

Kantonsrat
Der Kantonsrat St. Gallen. - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

Der Kanton St. Gallen soll seine Rolle in Sonderschulheimen mit weltlichem und kirchlichem Personal aufarbeiten. Dies wird in einem SP-Vorstoss aus dem Kantonsrat gefordert. Konkret geht es um ein Kinderheim in Lütisburg, das lange von der Kirche geführt wurde.

1988 wurde die Institution reorganisiert. Heute ist sie ein kantonales Sonderschulheim. Die düstere Geschichte des Kinderschutzes in der Schweiz dürfe noch lange nicht in Vergessenheit geraten, heisst es im Postulat von SP-Kantonsrätin Karin Hasler.

Aufarbeitung durch Behörden selbst

Die Aufarbeitung müsse auch durch die Behörden selbst getätigt werden. Die St. Galler Regierung habe aber eine Aufarbeitung ihrer Aufsichtsfunktionen über die Domino-Servite-Schule in Kaltbrunn wegen der Verjährung und neuen Gesetzen abgelehnt, zählt sie auf.

Die Forderung nach einer Untersuchung der Zwangsarbeit und von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im Kanton St.Gallen sei ebenfalls zurückgewiesen worden.

Beim Thema sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche habe die Regierung nach der Veröffentlichung der entsprechenden Studie der Universität Zürich im September 2023 erklärt, dass sie eine Aufarbeitung von den kirchlichen Verantwortlichen selbst erwarte.

Neuer Fall bringt Bewegung

Ihr sei nun aber ein Fall bekannt, der zeige, dass der Kanton die Aufarbeitung nicht einfach an die Kirche delegieren könne, schrieb Hasler. Es gehe um einen Mann mit Jahrgang 1981, der als Kind «im Sonderschulheim Lütisburg/Kinderheim St. Iddaheim» platziert worden sei.

Dort sei er «auf unterschiedlichste Art misshandelt» worden. Eine Rolle hätten dabei nicht nur Menzinger Schwestern, sondern auch das weltliche Personal gespielt.

Verantwortliche des Forschungsprojekts der Universität Zürich hätten den Mann an sie verwiesen, erklärte die Kantonsrätin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Der Fall sei einfach zu krass, um ihn zu ignorieren. Es gebe noch weitere sieben Fälle, die vom Bistum bestätigt seien.

In der Studie der Universität Zürich war das frühere katholische Kinderheim ausführlich thematisiert worden.

Vorwürfe gegen Kaplan und Direktoren

Verwiesen wurde darin auf Berichte über sexuellen Missbrauch durch einen Kaplan von 1958 bis 1986. Die gleichen Vorwürfe gibt es gegen einen der Direktoren für die Jahre 1978 bis 1988.

Die Menzinger Schwestern sollen nach Aussagen von Opfern schwerste körperliche Misshandlungen sowie sexuelle Gewalt ausgeübt haben.

Nach der Veröffentlichung der Studie hiess es vom Bistum, der damalige Direktor lebe inzwischen nicht mehr. Nach 1988 sei die Institution komplett reorganisiert worden und werde seither nicht mehr von der Kirche geführt.

Im Gegensatz zu Kaltbrunn handle es sich in Lütisburg nicht um eine Privatschule, sondern schon vor den 2000-er Jahren um ein Sonderschulheim, das unter kantonaler Aufsicht gestanden sei.

Forderung nach Aufarbeitung

Die Fälle zeigten, dass der Handlungsbedarf für eine Aufarbeitung durch die Behörden sehr wohl ausgewiesen sei. Betroffene Personen seien teilweise noch jung, viele Täterinnen und Täter noch am Leben.

Die Regierung solle in Anbetracht der Verflechtung von weltlichem und kirchlichem Personal die Rolle des Kantons bei der Aufsicht von Sonderschulen und Kinderheimen auch für die Zeit nach 1980 aufarbeiten und darüber Bericht erstatten, heisst es im Vorstoss.

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