St. Galler Vereine kritisieren Kontrollen des Steueramtes

Vereine im Kanton St. Gallen sehen sich mit steigendem Steuerdruck konfrontiert. Immer mehr Vereine müssten Steuererklärungen ausfüllen.

In einem parteiübergreifend eingereichten Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat wird die Steuerverwaltung kritisiert. Immer mehr Vereine müssten Steuererklärungen ausfüllen. Es frage sich, ob Aufwand und Ertrag in einem sinnvollen Verhältnis stünden.
Vereine bildeten das Fundament des gesellschaftlichen Zusammenlebens über alle Schichten hinweg, heisst es im gemeinsamen Vorstoss von Andreas Broger (Mitte), Jens Jäger (FDP) und Christian Vogel (SVP), den sie in der Junisession einreichten.
Immer mehr St. Galler Vereine meldeten, dass sie Post vom Steueramt erhielten. Sie würden aufgefordert, die Buchhaltung und Belege der letzten Jahre einzureichen.
Buchhaltungsanforderungen belasten Ehrenamtliche
Dies sei für die Kassiere, die ihre Tätigkeit meist ehrenamtlich ausführten, eine Belastung. Es brauche viel Arbeit, zudem seien die Vereinsbuchhaltungen «oftmals einfach geführt».
Danach folgten «lange Prüfungs- und Veranlagungszeiträume». Bei der erstmaligen Steuerpflicht gebe es eine rückwirkende Veranlagung, deren Konsequenz Zahlungen für die letzten Vereinsjahre seien.
Es resultierten zumeist geringe Steuerrechnungen. «Zu Recht fragen sich Vorstände und Kassiere, ob Aufwand und Ertrag in einem sinnvollen Verhältnis stehen», schrieben die drei Kantonsräte.
Regierung soll Transparenz schaffen
Die Regierung soll nun erklären, wie viele Vereine im Kanton St. Gallen steuerpflichtig sind und wie sich die Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. Weiter soll sie darüber informieren, wie viel Geld die Vereine pro Jahr ablieferten und wie viele Vereine weniger als 300 Franken zahlen müssten.
Die Frage der steuerbefreiten juristischen Personen war im Kantonsrat zuletzt 2022 ein Thema, als die bürgerlichen Fraktionen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kritisierten, weil sie sich politisch betätigt hätten. Von der Regierung wurden Kontrollen verlangt.
Steuerbefreiung nur bei gemeinnützigem Zweck
Die Regierung informierte damals, dass es im Kanton St. Gallen 1745 juristische Personen gebe, die von den Gewinn- und Kapitalsteuern befreit seien. Die Voraussetzung ist laut Gesetz, dass sie ausschliesslich einen gemeinnützigen Zweck oder Kultuszweck verfolgen und die Steuerbefreiung beantragt haben.