Verteilung des Bündner Anteils an OECD-Mindeststeuer festgelegt

Keystone-SDA Regional
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Am 18.09.2024 - 08:59

Die Bündner Regierung plant, 25 Prozent der Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer an die Gemeinden zu verteilen.

OECD
Die Allianz zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer präsentierte ihre Abstimmungskampagne am 11. Mai 2023 in Bern. - KEYSTONE/Anthony Anex

Die Kantonsregierung schlug in einer Botschaft an das Kantonsparlament vor, die Einnahmen im Verhältnis von 75 Prozent zugunsten des Kantons und von 25 Prozent zugunsten der Gemeinden aufzuteilen. Der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich in der Dezembersession darüber.

Zusatzeinkommen noch unklar

Für den Kanton Graubünden seien die Zusatzeinnahmen derzeit nicht verlässlich zu beziffern. Sie dürften sich gemäss Mitteilung «im tiefen siebenstelligen Bereich» bewegen.

Die Zusatzeinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer sollen auf die einzelnen Gemeinden im Verhältnis der kommunalen Gewinnsteuern juristischer Personen verteilt werden. Den Kantonsanteil wolle die Regierung hauptsächlich für Standortförderung einsetzen, was auch den Gemeinden zugute komme.

Schweizer Stimmvolk stimmte Mindestbesteuerung zu

Das Schweizer Stimmvolk stimmte am 18. Juni 2023 einer Änderung der Bundesverfassung zur Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz zu. Damit wird die Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmensgruppen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro in Form einer Ergänzungssteuer des Bundes sichergestellt.

Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 25 Prozent dem Bund und zu 75 Prozent den Kantonen zu, in welchen die betroffenen Unternehmen steuerpflichtig sind.

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