Belarusse gesteht Taten vor Kantonsgericht in St. Gallen erneut

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Stadt St. Gallen,

    Am Prozess gegen ein angebliches Mitglied einer belarussischen Sondereinheit des Lukaschenko-Regimes am Kantonsgericht St. Gallen hat der Beschuldigte an seiner Version festgehalten. Demnach soll er 1999 am gewaltsamen Verschwindenlassen von Personen beteiligt gewesen sein.

    Juri Garawski Prozess
    Der 47-jährige Belarusse Juri Garawski ist zusammen mit seinem Anwalt am Dienstag, dem 22. September 2026, vor dem Gericht in St. Gallen in der Schweiz zu sehen. - keystone

    Der vorsitzende Richter befragte den Beschuldigten zu Prozessbeginn während rund einer Stunde. Der heute 48-jährige Belarusse gab an, als rund 20-Jähriger in einer Sondereinheit in seinem Heimatland gedient zu haben. Diese habe Aufträge zur Verschleppung und Ermordung dreier oppositioneller Politiker ausgeführt.

    Das gab der Beschuldigte auch bei einem Asylantrag 2019 an. Der Richter wies den Mann während der Befragung am Dienstag jedoch darauf hin, dass ihm weder die Asylbehörden noch die Vorinstanz seine Ausführungen glaubten. Deshalb fragte er den Beschuldigten: «Haben Sie im Untersuchungsverfahren die Wahrheit gesagt?» Die Antwort lautete: «Ja.»

    Der Beschuldigte gab sich vor dem St. Galler Kantonsgericht grundsätzlich wortkarg und verwies darauf, bereits alles zum Sachverhalt ausgesagt zu haben.

    Ausführlich schilderte hingegen der Anwalt von zwei hinterbliebenen Töchtern von verschwundenen Oppositionspolitikern, was damals geschah. Dabei stützte er sich auf frühere Aussagen des Beschuldigten. Der Mann war demnach dabei, als im Auftrag von Lukaschenko Oppositionspolitiker aufgesucht wurden, ihnen die Hände hinter den Rücken gefesselt und ein Sack über den Kopf gestülpt wurde.

    Als Mitglied einer Todesschwadron seien die verschleppten Politiker schliesslich exekutiert und heimlich begraben worden. Dafür sei der Beschuldigte zu bestrafen. Die seit 27 Jahren klaffende Lücke der Unbestraftheit müsse geschlossen werden, so der Anwalt. So lange seien seine beiden Mandantinnen bereits auf der Suche nach der Wahrheit über das Schicksal ihrer Väter.

    Am Nachmittag folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Anwältin des Beschuldigten.

    Das Kreisgericht Rorschach hatte den Beschuldigten im September 2023 in erster Instanz aufgrund widersprüchlicher Aussagen und aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dagegen legten Angehörige der damals verschwundenen Politiker als Privatklägerinnen Berufung ein.

    Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Kreisgericht für den Beschuldigten eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr unbedingt. Sie zog den damaligen Freispruch jedoch nicht weiter.

    Der Prozess dreht sich um den Straftatbestand des gewaltsamen Verschwindenlassens, der seit 2017 im Schweizer Strafgesetzbuch verankert ist. Dieser Gesetzesartikel gründet auf einem Uno-Übereinkommen. Demnach kann auch hierzulande jemand angeklagt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Es handelt sich um die erste Anklage dieser Art in der Schweiz.

    Der Prozess wird von zahlreichen Medien und NGOs verfolgt. Im Fokus stehen die Fälle von zwei Politikern, darunter der ehemalige Innenminister von Belarus, Juri Sacharenko. Auf das Verschwindenlassen eines dritten Oppositionspolitikers ging das Kantonsgericht nicht ein, da keine der Privatklägerinnen aufgrund fehlender familiärer Verbindungen zur Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils berechtigt sei. In diesem Fall ist der Freispruch vor dem Kreisgericht rechtskräftig.

    Kommentare

    Mehr aus St. Gallen

    Mörschwil SG
    Mörschwil SG
    St. Gallen
    St. Gallen

    Mehr aus Ost

    Marc Sway tritt im Rahmen des Kulturbrugg Festivals im 
Kinotheater Madlen auf. - zVg
    6 Interaktionen
    Heerbrugg SG
    Werner Schlegel
    «Zäher Tag»
    1 Interaktionen
    Start Versuch