Beschwerde gegen St. Galler Taxireglement abgewiesen

Das neue Personenbeförderungsreglement der Stadt St. Gallen hat die letzte Hürde genommen.

Der Kanton hat eine Abstimmungsbeschwerde gegen das neue Personenbeförderungsreglement der Stadt St. Gallen abgewiesen. Damit könnten die Bestimmungen im Sommer 2025 in Kraft treten, teilte die Stadt mit.
Im Juni 2024 hatte das St. Galler Stadtparlament einem überarbeiteten Taxireglement zugestimmt. Unter anderem werden damit Fahrdienste wie Uber ermöglicht und reglementiert.
Ein Referendum gegen den Entscheid scheiterte, weil nicht genügend Unterschriften zusammenkamen.
Kampf um Standplätze
Danach wurde eine Abstimmungsbeschwerde beim Kanton eingereicht. Deshalb konnte das Reglement nicht in Kraft treten.
Wie die zuständige Stadträtin im Oktober gegenüber dem «St.Galler Tagblatt» erklärte, stammte sie von einem Taxiunternehmen und richtete sich gegen die Anzahl bewilligter Standplätze.
Das Departement des Innern habe nun die Abstimmungsbeschwerde abgelehnt, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Das Taxireglement könne deshalb voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten.