Bundesgericht gibt Bündner Eltern Recht im Maskenstreit mit Schule

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Das Bundesgericht entscheidet zugunsten von Eltern, die ihr Kind wegen der Maskenpflicht nicht zur Schule schickten.

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Eltern in Südbünden hielten ihre Zweitklässlerin wegen einer frühzeitig geltenden Maskenpflicht von der Schule fern. (Symbolbild) - dpa

Mitten in der Pandemie haben sich in Südbünden die Eltern einer Zweitklässlerin geweigert, ihr Kind in die Schule zu schicken. Der Grund war eine Maskenpflicht in der italienischsprachigen Talschule bereits ab der ersten Klasse. Auf kantonaler Ebene galt diese erst ab der dritten Klasse.

Ein Bundesgerichtsurteil gibt den Eltern nun Recht. Radiotelevisione Svizzera (RSI) hatte das Ende Januar gefällte Urteil am Donnerstagabend bekannt gemacht. Die Einführung einer Maskenpflicht ab der ersten Klasse sei nicht gerechtfertigt gewesen, heisst es darin.

Damit endet ein dreijähriges Verfahren. Ende November 2021, mitten in der zweiten Pandemiewelle, hatte die Regierung Graubündens eine Maskenpflicht ab der dritten Klasse verfügt.

Südbündner Schulrat ging weiter als Kanton

Diese Vorschrift galt in stark von Corona betroffenen Regionen. Der Schulrat des Südbündner Tals ging dann noch weiter. Er verordnete für zwei Wochen im Dezember eine Maskenpflicht bereits ab der ersten Klasse.

Die Eltern des Kindes, das damals die zweite Klasse besuchte, beschlossen deshalb, es nicht mehr zur Schule zu schicken. Im Urteil heisst es, das Kind habe aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen.

Der Schulrat sanktionierte die Eltern wegen Verletzung der Schulpflicht mit einer Busse von 1500 Franken. Die Verfügung wurde sowohl vom kantonalen Erziehungsdepartement als auch vom Verwaltungsgericht Graubünden bestätigt.

Eltern wehrten sich erfolgreich

Die Eltern wandten sich an das Gericht in Lausanne. Dieses anerkannte ihre Beweggründe. Die Schulbehörden waren laut den Richtern über ihre Kompetenzen hinaus gegangen und hatten willkürlich gegen das kantonale Gesetz und die Gemeindeverfassung verstossen.

Die Busse von 1500 Franken wurde gestrichen. Zudem erhalten die Eltern vom Kanton eine Entschädigung von 2500 Franken.

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