Der Kanton Thurgau will eine Einbürgerung für nichtig erklären

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Frauenfeld,

Das Thurgauer Departement für Justiz und Sicherheit bereitet ein Verfahren zur «Nichtigerklärung» einer Einbürgerung vor. Ein Mann erhielt trotz eines gegen ihn laufenden Strafverfahrens die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Der Kanton Thurgau prüft die «Nichtigerklärung» einer Einbürgerung. (Symbolbild)
Der Kanton Thurgau prüft die «Nichtigerklärung» einer Einbürgerung. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton könne eine Einbürgerung für nichtig erklären, wenn während des Verfahrens Tatsachen verheimlicht worden seien, erklärte die Thurgauer Justizdirektorin Ruth Faller Graf (SP) am Mittwoch anlässlich einer Fragestunde im Thurgauer Kantonsparlament.

Die Gemeinde Sirnach TG bürgerte einen Mann ein, ohne über Informationen zu einem Strafverfahren gegen ihn verfügt zu haben. Gegenüber der «Thurgauer Zeitung» erklärte Gemeindepräsident Beat Schwarz (parteilos) später, der damalige Gemeinderat habe keine Kenntnis davon gehabt, dass dem Einbürgerungskandidaten schwere Straftaten vorgeworfen wurden. Im Zusammenhang mit dem fehlenden Informationsfluss sprach der Kanton gegenüber der Zeitung von einem «internen Versäumnis».

Gemäss der «Thurgauer Zeitung» wurde der Mann inzwischen wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung erstinstanzlich verurteilt.

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